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Produkt zum Begriff Anwaltskosten:


  • Hintzen, Udo: Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung
    Hintzen, Udo: Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung

    Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung , Erfolgreiche Zwangsvollstreckung setzt notwendiges Grundwissen voraus sowie vertiefte Kenntnisse der Rechtsgrundlagen und idealerweise Erfahrungen aus der Praxis. Das in zweiter Auflage von Hintzen/Goldbach/Vuia fortgeführte Handbuch vermittelt dieses Wissen für das gesamte Zwangsvollstreckungsrecht. Der Praxisbezug beginnt schon beim Aufbau, der dem Verfahrensablauf bei Zwangsvollstreckung, Zwangs¬versteigerung und Zwangsverwaltung folgt. Ein besonderer Abschnitt Grundstück und Grundbuch führt in die Grundlagen des Sachen- und materiellen wie formellen Grundbuchrechts und der Grundstückbewertung ein. Rechtsbehelfe gegen Maßnahmen der Zwangsvollstreckung werden ebenso behandelt wie die Kosten nach GKG und RVG. Mit zahlreichen Praxistipps und rund 50 Mustern inklusive. Die Inhalte im Einzelnen: - Bedeutung und Vorbereitung der Zwangsvollstreckung - Allgemeine Verfahrensvoraussetzungen, unter besonderer Berücksichtigung der Erfordernisse des Elektronischen Rechtsverkehrs - Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung - Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher - Verfahren zur Abnahme der Vermögensauskunft und Abgabe der eidesstattlichen Versicherung - Pfändung von Forderungen und Rechten - Vollstreckung wegen Herausgabe, Duldung, Unterlassung sowie der Abgabe von Willenserklärungen - Rechtsbehelfe - Grundstück und Grundbuch - Zwangssicherungshypothek - Zwangsversteigerung - Teilungsversteigerung - Zwangsverwaltung, mit den aktuellen Änderungen zur Vergütung der Zwangsverwalter - Kosten der Zwangsvollstreckung - Muster - Anhang mit einem kommentierten Ausblick auf aktuelle Gesetzesvorhaben o Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung, RegE o Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung missbräuchlicher Ersteigerungen von Schrottimmobilien - Schrottimmobilien-Missbrauchsbekämpfungsgesetz -, RegE o Entwurf eines Gesetzes zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten, RegE Die Autoren sind erfahrene Praktiker, publizistisch ausgewiesen und in der Fortbildung tätig. ...für Anwälte, Kreditinstitute, Versicherungen, Inkassodienste, Schuldnerberatung, Privatwirtschaft und öffentliche Hand, ebenso für Richter, Rechtspfleger und Gerichtsvollzieher - last, but not least: für Studium, Referendariat und Fortbildung! , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen

    Preis: 139.00 € | Versand*: 0 €
  • Kölner Kommentar Vollstreckung und Vorläufiger Rechtsschutz
    Kölner Kommentar Vollstreckung und Vorläufiger Rechtsschutz

    Kölner Kommentar Vollstreckung und Vorläufiger Rechtsschutz , Der einzige Großkommentar zum gesamten Vollstreckungsrecht! Mit der zur Vorauflage erweiterten Herausgeberschaft und einem aufgefrischten Autorenteam wurde die 8. Auflage des bewährten einzigen Großkommentars zum gesamten Vollstreckungsrecht überarbeitet und aktualisiert. Neben der Erweiterung des Autorenkreises wird das Werk als Großkommentar für das gesamte Vollstreckungsrecht ab dieser Auflage in die Reihe der „Kölner Kommentare" integriert. Die „Kölner Kommentare" zeichnen sich durch vertiefte wissenschaftliche Erläuterungen zu sämtlichen Fragestellungen der jeweiligen Fachbereiche aus, ohne dabei die Bedürfnisse der Praxis aus dem Blick zu verlieren. Diesem Ansatz folgt der Kommentar „Vollstreckung und Vorläufiger Rechtsschutz" bereits seit über 30 Jahren. Das Werk umfasst neben dem 8. und 11. Buch alle Gesetze, die Berührungspunkte zum Vollstreckungsrecht und zum vorläufigen Rechtsschutz haben, und leitet die Praktikerin und den Praktiker durch die schwierige Aufgabe, die erstrittenen Titel auch erfolgreich umzusetzen. Das gesamte 8. Buch der ZPO inklusive der in der Praxis sehr bedeutsamen Vorschriften zum einstweiligen Rechtsschutz wurde von ausgewiesenen Spezialist:innen kommentiert. Zusätzlich wurden auch die Vorschriften des Abschnitts 4 des 11. Buches der ZPO zu den Europäischen Vollstreckungstiteln nach der Verordnung (EG) Nr. 805/2004 berücksichtigt. Neben den Vorschriften der ZPO werden auch die AVAG, das AUG, Brüssel I und Ia-VO, die EuKoPfVO, die EuMahnVO, die EuVTVO und die EuBagatellVO behandelt. In der Neuauflage werden u.a. folgende gesetzlichen Änderungen berücksichtigt: Gesetz zur Durchführung des Haager Übereinkommens vom 2. Juli 2019 über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen sowie zur Änderung des Zivilprozessordnung, des Bürgerlichen Gesetzbuchs, des Wohnungseigentumsgesetzes und des Gesetzes zur Modernisierung des Strafverfahrens, Gesetz vom 7. November 2022, Inkrafttreten am 12. November 2022 Gesetz zur Verbesserung des Schutzes von Gerichtsvollziehern vor Gewalt sowie zur Änderung weiterer zwangsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften und zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes, Gesetz vom 07.05.2021, Inkrafttreten am 1. Januar 2022 Änderung der Vorschriften zum Kontopfändungsschutz (§§ 850l, 899-910 ZPO), eingefügt durch das Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz, Gesetz vom 22. November 2020, Inkrafttreten am 1. Dezember 2021 Einfügung von § 753a ZPO durch das Gesetz zur Verbessung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht, Gesetz vom 22. Dezember 2020, Inkrafttreten am 1. Oktober 2021 Herausgeber: Prof. Dr. Winfried Schuschke , Vorsitzender Richter am OLG a.D. Prof. Dr. Wolf-Dietrich Walker , Universitätsprofessor an der Justus-Liebig-Universität, Gießen Dr. Martin Kessen, LL.M. (UT/Texas), Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Christoph Thole , Dipl.-Kfm., Universitätsprofessor und Direktor des Instituts für Verfahrensrecht und Insolvenzrecht und des Instituts für Internationales und Europäisches Insolvenzrecht der Universität zu Köln Autoren: Annette Braun , Richterin am LG; Dirk Büch , Vorsitzender Richter am LG; Prof. Dr. Florian Eichel , Ordinarius am Institut für Internationales Privatrecht und Verfahrensrecht an der Universität Bern; Dr. Alfred Göbel , Richter am BGH; Prof. Dr. Christian Gomille , Professor für B&uu , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen

    Preis: 279.00 € | Versand*: 0 €
  • Weber, Christoph Andreas: Organpflicht und Rechtsdurchsetzung
    Weber, Christoph Andreas: Organpflicht und Rechtsdurchsetzung

    Organpflicht und Rechtsdurchsetzung , Christoph Andreas Weber analysiert die gesellschaftsrechtlichen Pflichten des Vorstands der Aktiengesellschaft im Hinblick auf Rechtsverstöße mit Unternehmensbezug: Der Vorstand verletzt Pflichten gegenüber "seiner" Gesellschaft, wenn er im Rahmen seiner Tätigkeit selbst gegen Gesetze verstößt (Legalitätspflicht) oder keine hinreichenden Maßnahmen gegen Rechtsverstöße von Mitarbeitern ergreift (Legalitätsdurchsetzungs-pflicht). Aber weshalb ist ein solches Verhalten auch im Innenverhältnis zur Aktiengesellschaft pflichtwidrig, selbst wenn diese davon vielleicht sogar wirtschaftlich profitiert? Das Privatrecht wird hier in den Dienst der Rechtsdurchsetzung im öffentlichen Interesse gestellt. Mithilfe einer rechtsdogmatischen, rechtsökonomischen und in Teilen auch rechtsvergleichenden Methodik zeichnet der Autor ein differenziertes Bild von den Möglichkeiten und Grenzen dieses Ansatzes und seiner Einbettung in die gesellschaftsrechtliche Dogmatik und leistet damit Grundlagenarbeit zur Compliance-Diskussion im Gesellschaftsrecht. , Bücher > Bücher & Zeitschriften

    Preis: 159.00 € | Versand*: 0 €
  • Zwangsvollstreckung für Anfänger (Heussen, Benno~Damm, Maximilian)
    Zwangsvollstreckung für Anfänger (Heussen, Benno~Damm, Maximilian)

    Zwangsvollstreckung für Anfänger , Zum Werk Das Buch vermittelt im Rahmen der Anfängerreihe praktisches Grundwissen über die Abläufe in der Zwangsvollstreckung. Die Lösung der vielfältigen rechtlichen und praktischen Probleme wird durch die klar gegliederte Darstellung, viele Beispiel, übersichtliche Checklisten und den Abdruck wichtiger Formulare erleichtert. Inhalt Voraussetzungen und Vorbereitung der Zwangsvollstreckung Kostenerstattung im Vollstreckungsverfahren (§§ 788, 91 ZPO) Rechtsbehelfe und Rechtsmittel Die zu vollstreckende Forderung Einstellung und Rücknahme von Anträgen Durchführung der Zwangsvollstreckung Insolvenzverfahren Das Ende der Vollstreckung Haftung bei unberechtigten Vollstreckungsmaßnahmen Strafrecht in der Vollstreckung Organisation Verfahren mit Auslandsbezug Vorteile auf einen Blick Mobiliar- und Immobiliarvollstreckung aus einem Guss verständlich und anschaulich reduziert auf das Wesentliche mit den Formularen der neuen ZV-Formular-VO Zur Neuauflage Behandelt werden u.a. die neuen Regeln zum Pfändungsschutzkonto, die Formulare der neuen ZV-Formular-VO (GVZ-Vollstreckungsauftrag, PfÜB-Antrag, Richterliche Durchsuchungsanordnung), die aktuellen Entwicklungen beim elektronischen Rechtsverkehr sowie Pfändungsmöglichkeiten von Corona-, Hochwasser-, Energie- und Hilfszahlungen/-Prämien. Zielgruppe Für Auszubildende, Rechtsanwaltsgehilfinnen und Rechtsanwaltsgehilfen, Rechtsfachwirtschaft, Studierende, Rechtsreferendarinnen und -referendare, angehende Anwaltschaft, Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher. , Bücher > Bücher & Zeitschriften , Auflage: 14., vollständig überarbeitete Auflage, Erscheinungsjahr: 20231009, Produktform: Kartoniert, Autoren: Heussen, Benno~Damm, Maximilian, Auflage: 23014, Auflage/Ausgabe: 14., vollständig überarbeitete Auflage, Keyword: Immobiliarvollstreckung; PfÜB; Inkasso; ReNo; Gehilfen; Pfändung; Gerichtsvollzieher; Vollstreckungsrecht; Forderung; Vollstreckung; Schuldner; Mobiliarvollstreckung, Fachschema: Grundstücksrecht~Sachenrecht~Vollstreckung / Zwangsvollstreckung~Zwangsvollstreckung, Bildungszweck: für die Hochschule, Warengruppe: HC/Recht/Sonstiges, Fachkategorie: Grundstücksrecht (Immobiliarsachenrecht), Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, Seitenanzahl: XXIX, Seitenanzahl: 353, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: C.H. Beck, Verlag: C.H. Beck, Verlag: Verlag C.H. Beck oHG, Länge: 238, Breite: 162, Höhe: 25, Gewicht: 695, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Vorgänger: 2136994, Vorgänger EAN: 9783406750816 9783406687716 9783406652394 9783406620645 9783406575372, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Kennzeichnung von Titeln mit einer Relevanz > 30, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0030, Tendenz: -1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel, WolkenId: 189618

    Preis: 49.00 € | Versand*: 0 €
  • Wie hoch sind die Anwaltskosten bei einem Verkehrsunfall?

    Die Anwaltskosten bei einem Verkehrsunfall können je nach Umfang und Komplexität des Falls variieren. In der Regel werden Anwaltsgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnet. Die genaue Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Streitwert des Falls und dem Aufwand, den der Anwalt betreiben muss. Es ist daher empfehlenswert, sich vorab mit dem Anwalt über die Kosten zu verständigen.

  • Was sind Anwaltskosten und Gerichtskosten?

    Anwaltskosten sind die Kosten, die für die Inanspruchnahme eines Anwalts entstehen. Diese Kosten können je nach Art und Umfang der rechtlichen Dienstleistung variieren. Gerichtskosten sind die Kosten, die im Zusammenhang mit einem Gerichtsverfahren anfallen. Dazu gehören unter anderem die Kosten für die Einreichung von Klagen, die Durchführung von Verhandlungen und die Erstellung von Gerichtsurteilen.

  • Wer zahlt Anwaltskosten bei außergerichtlichen Vergleich?

    Wer zahlt Anwaltskosten bei außergerichtlichen Vergleich? Die Regelung der Kostenübernahme bei außergerichtlichen Vergleichen hängt von den individuellen Vereinbarungen zwischen den Parteien ab. In der Regel trägt jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten. Es ist jedoch möglich, dass eine Partei sich verpflichtet, die Anwaltskosten der anderen Partei zu übernehmen. Es ist daher ratsam, die Kostenfrage bereits im Vorfeld eines außergerichtlichen Vergleichsverfahrens zu klären, um Missverständnisse zu vermeiden. Letztendlich ist es wichtig, dass die Kostenregelung schriftlich festgehalten wird, um Streitigkeiten zu vermeiden.

  • Wann kann man Anwaltskosten geltend machen?

    Anwaltskosten können in der Regel geltend gemacht werden, wenn sie im Zusammenhang mit einer rechtlichen Angelegenheit entstanden sind, die notwendig war, um die eigenen Rechte zu verteidigen oder durchzusetzen. Dies kann beispielsweise bei einem Rechtsstreit, einer Vertragsverletzung oder einer Schadensersatzforderung der Fall sein. Es ist wichtig, dass die Anwaltskosten angemessen und nachvollziehbar sind, um sie erfolgreich geltend machen zu können. Zudem sollten die Kosten im Rahmen der gesetzlichen Gebührenordnung liegen und die Erfolgsaussichten der rechtlichen Auseinandersetzung sollten realistisch eingeschätzt werden. Es empfiehlt sich, vorab mit einem Steuerberater oder Anwalt zu klären, ob und in welcher Höhe Anwaltskosten steuerlich absetzbar sind.

Ähnliche Suchbegriffe für Anwaltskosten:


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  • Kann ein Gläubiger Pfändung zurücknehmen?

    Ja, ein Gläubiger kann eine Pfändung zurücknehmen, wenn er dies freiwillig tut. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Schuldner eine offene Forderung begleicht oder eine Ratenzahlungsvereinbarung getroffen wird. In solchen Fällen kann der Gläubiger die Pfändung aufheben und die gepfändeten Vermögenswerte freigeben. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der Gläubiger nicht verpflichtet ist, eine Pfändung zurückzunehmen, es sei denn, es liegt ein entsprechendes Abkommen vor. In jedem Fall ist es ratsam, sich mit dem Gläubiger in Verbindung zu setzen und eine Lösung zu suchen.

  • Wer trägt meine Anwaltskosten wenn ich gewinne?

    "Wer trägt meine Anwaltskosten wenn ich gewinne?" Diese Frage hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem jeweiligen Rechtssystem, in dem der Fall verhandelt wird, und den Vereinbarungen, die Sie mit Ihrem Anwalt getroffen haben. In einigen Ländern und Rechtssystemen können die Anwaltskosten vom unterlegenen Gegner übernommen werden, wenn Sie den Rechtsstreit gewinnen. Es ist jedoch ratsam, vor Beginn des Rechtsstreits mit Ihrem Anwalt über die Kosten und die mögliche Kostenerstattung im Falle eines Sieges zu sprechen. In vielen Fällen können auch Rechtsschutzversicherungen die Anwaltskosten übernehmen, wenn Sie einen Rechtsstreit gewinnen. Es ist wichtig, sich frühzeitig über die Kostenfrage zu informieren, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

  • Wie berechnen sich Anwaltskosten bei einer Scheidung?

    Anwaltskosten bei einer Scheidung berechnen sich in der Regel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Dieses Gesetz legt die Gebühren für anwaltliche Tätigkeiten fest, die sich unter anderem nach dem Streitwert richten. Bei einer einvernehmlichen Scheidung können die Anwaltskosten niedriger ausfallen als bei einer streitigen Scheidung, da weniger Arbeitsaufwand für den Anwalt entsteht. Es ist ratsam, sich im Vorfeld über die Kosten zu informieren und gegebenenfalls eine Kostenvereinbarung mit dem Anwalt zu treffen. Auch die Möglichkeit einer Prozesskostenhilfe sollte in Betracht gezogen werden, wenn die finanziellen Mittel für die Anwaltskosten nicht ausreichen.

  • Wann kann man Anwaltskosten von der Steuer absetzen?

    Anwaltskosten können in der Regel als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer abgesetzt werden, wenn sie notwendig sind, um die eigene Existenzgrundlage zu sichern oder zu verteidigen. Dies kann beispielsweise bei Scheidungen, Erbstreitigkeiten oder arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen der Fall sein. Es ist wichtig, dass die Kosten nachweisbar sind und in einem angemessenen Verhältnis zur finanziellen Situation stehen. Zudem sollten die Kosten im selben Jahr angefallen sein, in dem sie steuerlich geltend gemacht werden. Es empfiehlt sich, vorab mit einem Steuerberater oder Finanzamt zu klären, ob die Anwaltskosten steuerlich absetzbar sind.

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