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  • Brother DS-740D Dokument-Scanner
    Brother DS-740D Dokument-Scanner

    Mit dem Brother DS-740D Dokumentenscanner kannst du überall doppelseitig scannen. Mit seinen hervorragenden Funktionen ist das Modell DS-740D der Brother-Serie das ideale Gerät für Nutzer, die einen effizienten mobilen Scanner suchen - ohne Kompromisse bei der Qualität einzugehen.

    Preis: 142.81 € | Versand*: 0.00 €
  • Cimco Werkzeug-, Dokument- und Notebook Tasche
    Cimco Werkzeug-, Dokument- und Notebook Tasche

    Cimco Werkzeug-, Dokument- und Notebook-Tasche Werkzeug- und Laptoptasche. Platz für Werkzeug und Laptop sowie Dokumente. Zahlreiche Taschen und Laschen in verschiedenen Größen. Weterfest, Kompatible mit Tragesystem (Art.170660)Gewicht (kg): 0,96 kgWerkstof: StoffWerkstofgüte: Polyester (PET)Farbe: schwarzAusführung: TascheBreite: 590 mmHöhe: 440 mmTiefe: 780 mmRollbar: NeinMit Schulterriemen: NeinSignalrot: NeinMit Teleskopgrif: NeinHängeschlossbügel: NeinMit Schloss: NeinMit Fachtrenner: NeinHerausnehmbares Fach: NeinGesamtzahl der Fächer: 1Mit Schaum: Nein

    Preis: 79.51 € | Versand*: 6.90 €
  • Exacompta Sichthefter Dokument 438206B DIN A4 PVC hellblau
    Exacompta Sichthefter Dokument 438206B DIN A4 PVC hellblau

    Für die Ablage in Ordnern und Ringbüchern geeignet · ummantelte Heftmechanik mit Schutzkappen · auch für Hängeregistratur und Kartenreiter geeignet.

    Preis: 4.78 € | Versand*: 5.95 €
  • Sigel BA411, Unisex, Schultertasche, Schwarz, Nylon, Groß, Handytasche, Dokument
    Sigel BA411, Unisex, Schultertasche, Schwarz, Nylon, Groß, Handytasche, Dokument

    Sigel BA411. Empfohlenes Geschlecht: Unisex, Typ Handtasche/Umhängetasche: Schultertasche, Riemenfarbe: Schwarz. Produkthauptfarbe: Grau, Färbung: Monochromatisch, Handgrifffarbe: Schwarz. Material: Filz, Materiallgriff: Nylon, Schultergurtmaterial: Nylon. Breite: 500 mm, Tiefe: 150 mm, Höhe: 280 mm

    Preis: 140.07 € | Versand*: 0.00 €
  • Wann ist ein Gläubiger berechtigt, die Zwangsvollstreckung gegen einen Schuldner einzuleiten, um seine Forderung einzutreiben?

    Ein Gläubiger ist berechtigt, die Zwangsvollstreckung gegen einen Schuldner einzuleiten, wenn dieser trotz Mahnung die Forderung nicht beglichen hat. Zudem muss ein vollstreckbarer Titel vorliegen, wie zum Beispiel ein rechtskräftiges Urteil oder ein vollstreckbarer Vollstreckungstitel. Die Zwangsvollstreckung darf nur durch ein Gericht oder einen Gerichtsvollzieher erfolgen.

  • Ist eine Pfändung eine Zwangsvollstreckung?

    Ist eine Pfändung eine Zwangsvollstreckung? Eine Pfändung ist tatsächlich eine Form der Zwangsvollstreckung. Bei einer Pfändung wird das Vermögen einer Person oder eines Unternehmens durch einen Gläubiger beschlagnahmt, um offene Schulden zu begleichen. Dies geschieht in der Regel aufgrund eines gerichtlichen Beschlusses oder einer Vollstreckungsanordnung. Während einer Pfändung werden bestimmte Vermögenswerte wie Konten, Immobilien oder Fahrzeuge eingezogen, um die Forderungen des Gläubigers zu begleichen. Es handelt sich also um einen rechtlichen Prozess, bei dem Vermögenswerte zur Begleichung von Schulden verwendet werden.

  • Welche verschiedenen Möglichkeiten hat ein Gläubiger, um eine offene Forderung bei einem Schuldner einzutreiben?

    Ein Gläubiger kann zunächst versuchen, den Schuldner außergerichtlich zur Zahlung zu bewegen, z.B. durch Mahnungen oder Inkassobüros. Wenn das nicht erfolgreich ist, kann der Gläubiger gerichtliche Schritte einleiten, wie z.B. einen Mahnbescheid oder eine Klage. Als letzte Möglichkeit kann der Gläubiger versuchen, das Vermögen des Schuldners zu pfänden, um die offene Forderung zu begleichen.

  • Welche Maßnahmen kann ein Gläubiger ergreifen, um ein Urteil gegen einen Schuldner durch Zwangsvollstreckung durchzusetzen?

    Ein Gläubiger kann einen Gerichtsvollzieher beauftragen, um die Zwangsvollstreckung durchzuführen. Der Gerichtsvollzieher kann Vermögenswerte des Schuldners pfänden, wie z.B. Konten, Immobilien oder Fahrzeuge. Der Gläubiger kann auch eine Lohn- oder Gehaltspfändung beantragen, um direkt vom Arbeitgeber des Schuldners Geld einzutreiben.

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    Bakker Elkhuizen Q-Doc 515 Dokument Halter Acryl transparent höhenverstellbar ergonomisch Produktspezifikation: Farbe Transparent Material Acrylglas Marke BakkerElkhuizen Artikelgewicht 1.2 Kilogramm Produktabmessungen 54T x 32B x 14H cm Ergonomisch: Der Q-Doc 515 wird zwischen Monitor und Tastatur platziert. Ihre Dokumente liegen somit gerade vor Ihnen und Sie vermeiden unnatürliches Kopfdrehen. Dadurch wird der Nacken und die Augen weniger belastet, und Sie können bequemer und gesünder arbeiten. Produktivität: Dieser ergonomische Dokumentenhalter steigert die Produktivität. Die Dokumente und digitalen Vorlagen liegen wie ein Tablet in einer Linie mit dem Monitor und der Tastatur dadurch entstehen automatisch die richtigen Sehabstände und das Abgleichen wird erleichtert. Praktisch: Schieben Sie Ihre kompakte Tastatur unter den Dokumentenhalter und sorgen sie dadurch für einen aufgerä...

    Preis: 89.99 € | Versand*: 0.00 €
  • MasterLock LFW082FTC, Wandtresor, Schwarz, Code, 22,9 l, Dokument, Schmuck, Klei
    MasterLock LFW082FTC, Wandtresor, Schwarz, Code, 22,9 l, Dokument, Schmuck, Klei

    MASTER LOCK LFW082FTC. Typ: Wandtresor, Produktfarbe: Schwarz, Schloss Art: Code. Energiequelle: Akku, Akku-/Batterietyp: AA. Breite: 415 mm, Tiefe: 491 mm, Höhe: 348 mm. Verpackungsart: Box. Anzahl Produkte pro Versandkarton: 1 Stück(e)

    Preis: 256.85 € | Versand*: 0.00 €
  • Kölner Kommentar Vollstreckung und Vorläufiger Rechtsschutz
    Kölner Kommentar Vollstreckung und Vorläufiger Rechtsschutz

    Kölner Kommentar Vollstreckung und Vorläufiger Rechtsschutz , Der einzige Großkommentar zum gesamten Vollstreckungsrecht! Mit der zur Vorauflage erweiterten Herausgeberschaft und einem aufgefrischten Autorenteam wurde die 8. Auflage des bewährten einzigen Großkommentars zum gesamten Vollstreckungsrecht überarbeitet und aktualisiert. Neben der Erweiterung des Autorenkreises wird das Werk als Großkommentar für das gesamte Vollstreckungsrecht ab dieser Auflage in die Reihe der „Kölner Kommentare" integriert. Die „Kölner Kommentare" zeichnen sich durch vertiefte wissenschaftliche Erläuterungen zu sämtlichen Fragestellungen der jeweiligen Fachbereiche aus, ohne dabei die Bedürfnisse der Praxis aus dem Blick zu verlieren. Diesem Ansatz folgt der Kommentar „Vollstreckung und Vorläufiger Rechtsschutz" bereits seit über 30 Jahren. Das Werk umfasst neben dem 8. und 11. Buch alle Gesetze, die Berührungspunkte zum Vollstreckungsrecht und zum vorläufigen Rechtsschutz haben, und leitet die Praktikerin und den Praktiker durch die schwierige Aufgabe, die erstrittenen Titel auch erfolgreich umzusetzen. Das gesamte 8. Buch der ZPO inklusive der in der Praxis sehr bedeutsamen Vorschriften zum einstweiligen Rechtsschutz wurde von ausgewiesenen Spezialist:innen kommentiert. Zusätzlich wurden auch die Vorschriften des Abschnitts 4 des 11. Buches der ZPO zu den Europäischen Vollstreckungstiteln nach der Verordnung (EG) Nr. 805/2004 berücksichtigt. Neben den Vorschriften der ZPO werden auch die AVAG, das AUG, Brüssel I und Ia-VO, die EuKoPfVO, die EuMahnVO, die EuVTVO und die EuBagatellVO behandelt. In der Neuauflage werden u.a. folgende gesetzlichen Änderungen berücksichtigt: Gesetz zur Durchführung des Haager Übereinkommens vom 2. Juli 2019 über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen sowie zur Änderung des Zivilprozessordnung, des Bürgerlichen Gesetzbuchs, des Wohnungseigentumsgesetzes und des Gesetzes zur Modernisierung des Strafverfahrens, Gesetz vom 7. November 2022, Inkrafttreten am 12. November 2022 Gesetz zur Verbesserung des Schutzes von Gerichtsvollziehern vor Gewalt sowie zur Änderung weiterer zwangsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften und zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes, Gesetz vom 07.05.2021, Inkrafttreten am 1. Januar 2022 Änderung der Vorschriften zum Kontopfändungsschutz (§§ 850l, 899-910 ZPO), eingefügt durch das Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz, Gesetz vom 22. November 2020, Inkrafttreten am 1. Dezember 2021 Einfügung von § 753a ZPO durch das Gesetz zur Verbessung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht, Gesetz vom 22. Dezember 2020, Inkrafttreten am 1. Oktober 2021 Herausgeber: Prof. Dr. Winfried Schuschke , Vorsitzender Richter am OLG a.D. Prof. Dr. Wolf-Dietrich Walker , Universitätsprofessor an der Justus-Liebig-Universität, Gießen Dr. Martin Kessen, LL.M. (UT/Texas), Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Christoph Thole , Dipl.-Kfm., Universitätsprofessor und Direktor des Instituts für Verfahrensrecht und Insolvenzrecht und des Instituts für Internationales und Europäisches Insolvenzrecht der Universität zu Köln Autoren: Annette Braun , Richterin am LG; Dirk Büch , Vorsitzender Richter am LG; Prof. Dr. Florian Eichel , Ordinarius am Institut für Internationales Privatrecht und Verfahrensrecht an der Universität Bern; Dr. Alfred Göbel , Richter am BGH; Prof. Dr. Christian Gomille , Professor für B&uu , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen

    Preis: 279.00 € | Versand*: 0 €
  • Weber, Christoph Andreas: Organpflicht und Rechtsdurchsetzung
    Weber, Christoph Andreas: Organpflicht und Rechtsdurchsetzung

    Organpflicht und Rechtsdurchsetzung , Christoph Andreas Weber analysiert die gesellschaftsrechtlichen Pflichten des Vorstands der Aktiengesellschaft im Hinblick auf Rechtsverstöße mit Unternehmensbezug: Der Vorstand verletzt Pflichten gegenüber "seiner" Gesellschaft, wenn er im Rahmen seiner Tätigkeit selbst gegen Gesetze verstößt (Legalitätspflicht) oder keine hinreichenden Maßnahmen gegen Rechtsverstöße von Mitarbeitern ergreift (Legalitätsdurchsetzungs-pflicht). Aber weshalb ist ein solches Verhalten auch im Innenverhältnis zur Aktiengesellschaft pflichtwidrig, selbst wenn diese davon vielleicht sogar wirtschaftlich profitiert? Das Privatrecht wird hier in den Dienst der Rechtsdurchsetzung im öffentlichen Interesse gestellt. Mithilfe einer rechtsdogmatischen, rechtsökonomischen und in Teilen auch rechtsvergleichenden Methodik zeichnet der Autor ein differenziertes Bild von den Möglichkeiten und Grenzen dieses Ansatzes und seiner Einbettung in die gesellschaftsrechtliche Dogmatik und leistet damit Grundlagenarbeit zur Compliance-Diskussion im Gesellschaftsrecht. , Bücher > Bücher & Zeitschriften

    Preis: 159.00 € | Versand*: 0 €
  • Welche Möglichkeiten stehen einem Gläubiger zur Verfügung, um eine Zwangsvollstreckung gegen einen säumigen Schuldner durchzusetzen?

    Ein Gläubiger kann einen Vollstreckungstitel erwirken, um die Zwangsvollstreckung einzuleiten. Er kann dann verschiedene Maßnahmen wie die Pfändung von Vermögenswerten, die Zwangsversteigerung von Immobilien oder die Lohnpfändung gegen den Schuldner einleiten. Zudem kann der Gläubiger auch die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung verlangen, um Informationen über das Vermögen des Schuldners zu erhalten.

  • Welche rechtlichen Möglichkeiten stehen dem Gläubiger zur Verfügung, um eine Vollstreckung gegenüber einem säumigen Schuldner durchzusetzen?

    Der Gläubiger kann einen Vollstreckungstitel erwirken, zum Beispiel durch ein Urteil oder einen Vollstreckungsbescheid. Anschließend kann er verschiedene Vollstreckungsmaßnahmen wie die Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Schuldners oder die Pfändung von Lohn oder Konten durchführen. Bei Erfolg kann der Gläubiger so seine Forderung durchsetzen.

  • Wie wirkt sich die Vollstreckung von Gerichtsurteilen auf die finanzielle Stabilität von Schuldner und Gläubiger aus?

    Die Vollstreckung von Gerichtsurteilen kann die finanzielle Stabilität des Schuldners beeinträchtigen, da er gezwungen ist, seine Schulden zu begleichen. Für den Gläubiger bedeutet die Vollstreckung, dass er sein Geld zurückbekommt und seine finanzielle Situation verbessert wird. Die Vollstreckung kann jedoch auch zu langwierigen rechtlichen Auseinandersetzungen führen und die Beziehung zwischen Schuldner und Gläubiger belasten.

  • Wie kann ein Gläubiger eine Zwangsvollstreckung gegen einen Schuldner einleiten? Welche Schritte müssen dafür unternommen werden?

    Ein Gläubiger kann eine Zwangsvollstreckung gegen einen Schuldner einleiten, indem er einen Vollstreckungstitel erwirkt, zum Beispiel ein Urteil oder einen Vollstreckungsbescheid. Anschließend kann der Gläubiger einen Gerichtsvollzieher beauftragen, die Zwangsvollstreckung durchzuführen, indem dieser beispielsweise das Vermögen des Schuldners pfändet oder eine Zwangsräumung veranlasst. Der Schuldner hat die Möglichkeit, gegen die Zwangsvollstreckung Einspruch einzulegen und gegebenenfalls eine einstweilige Einstellung zu beantragen.

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