Domain sicherungsvollstreckung.de kaufen?

Produkt zum Begriff Eigenbedarf:


  • Hintzen, Udo: Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung
    Hintzen, Udo: Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung

    Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung , Erfolgreiche Zwangsvollstreckung setzt notwendiges Grundwissen voraus sowie vertiefte Kenntnisse der Rechtsgrundlagen und idealerweise Erfahrungen aus der Praxis. Das in zweiter Auflage von Hintzen/Goldbach/Vuia fortgeführte Handbuch vermittelt dieses Wissen für das gesamte Zwangsvollstreckungsrecht. Der Praxisbezug beginnt schon beim Aufbau, der dem Verfahrensablauf bei Zwangsvollstreckung, Zwangs¬versteigerung und Zwangsverwaltung folgt. Ein besonderer Abschnitt Grundstück und Grundbuch führt in die Grundlagen des Sachen- und materiellen wie formellen Grundbuchrechts und der Grundstückbewertung ein. Rechtsbehelfe gegen Maßnahmen der Zwangsvollstreckung werden ebenso behandelt wie die Kosten nach GKG und RVG. Mit zahlreichen Praxistipps und rund 50 Mustern inklusive. Die Inhalte im Einzelnen: - Bedeutung und Vorbereitung der Zwangsvollstreckung - Allgemeine Verfahrensvoraussetzungen, unter besonderer Berücksichtigung der Erfordernisse des Elektronischen Rechtsverkehrs - Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung - Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher - Verfahren zur Abnahme der Vermögensauskunft und Abgabe der eidesstattlichen Versicherung - Pfändung von Forderungen und Rechten - Vollstreckung wegen Herausgabe, Duldung, Unterlassung sowie der Abgabe von Willenserklärungen - Rechtsbehelfe - Grundstück und Grundbuch - Zwangssicherungshypothek - Zwangsversteigerung - Teilungsversteigerung - Zwangsverwaltung, mit den aktuellen Änderungen zur Vergütung der Zwangsverwalter - Kosten der Zwangsvollstreckung - Muster - Anhang mit einem kommentierten Ausblick auf aktuelle Gesetzesvorhaben o Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung, RegE o Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung missbräuchlicher Ersteigerungen von Schrottimmobilien - Schrottimmobilien-Missbrauchsbekämpfungsgesetz -, RegE o Entwurf eines Gesetzes zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten, RegE Die Autoren sind erfahrene Praktiker, publizistisch ausgewiesen und in der Fortbildung tätig. ...für Anwälte, Kreditinstitute, Versicherungen, Inkassodienste, Schuldnerberatung, Privatwirtschaft und öffentliche Hand, ebenso für Richter, Rechtspfleger und Gerichtsvollzieher - last, but not least: für Studium, Referendariat und Fortbildung! , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen

    Preis: 139.00 € | Versand*: 0 €
  • Kölner Kommentar Vollstreckung und Vorläufiger Rechtsschutz
    Kölner Kommentar Vollstreckung und Vorläufiger Rechtsschutz

    Kölner Kommentar Vollstreckung und Vorläufiger Rechtsschutz , Der einzige Großkommentar zum gesamten Vollstreckungsrecht! Mit der zur Vorauflage erweiterten Herausgeberschaft und einem aufgefrischten Autorenteam wurde die 8. Auflage des bewährten einzigen Großkommentars zum gesamten Vollstreckungsrecht überarbeitet und aktualisiert. Neben der Erweiterung des Autorenkreises wird das Werk als Großkommentar für das gesamte Vollstreckungsrecht ab dieser Auflage in die Reihe der „Kölner Kommentare" integriert. Die „Kölner Kommentare" zeichnen sich durch vertiefte wissenschaftliche Erläuterungen zu sämtlichen Fragestellungen der jeweiligen Fachbereiche aus, ohne dabei die Bedürfnisse der Praxis aus dem Blick zu verlieren. Diesem Ansatz folgt der Kommentar „Vollstreckung und Vorläufiger Rechtsschutz" bereits seit über 30 Jahren. Das Werk umfasst neben dem 8. und 11. Buch alle Gesetze, die Berührungspunkte zum Vollstreckungsrecht und zum vorläufigen Rechtsschutz haben, und leitet die Praktikerin und den Praktiker durch die schwierige Aufgabe, die erstrittenen Titel auch erfolgreich umzusetzen. Das gesamte 8. Buch der ZPO inklusive der in der Praxis sehr bedeutsamen Vorschriften zum einstweiligen Rechtsschutz wurde von ausgewiesenen Spezialist:innen kommentiert. Zusätzlich wurden auch die Vorschriften des Abschnitts 4 des 11. Buches der ZPO zu den Europäischen Vollstreckungstiteln nach der Verordnung (EG) Nr. 805/2004 berücksichtigt. Neben den Vorschriften der ZPO werden auch die AVAG, das AUG, Brüssel I und Ia-VO, die EuKoPfVO, die EuMahnVO, die EuVTVO und die EuBagatellVO behandelt. In der Neuauflage werden u.a. folgende gesetzlichen Änderungen berücksichtigt: Gesetz zur Durchführung des Haager Übereinkommens vom 2. Juli 2019 über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen sowie zur Änderung des Zivilprozessordnung, des Bürgerlichen Gesetzbuchs, des Wohnungseigentumsgesetzes und des Gesetzes zur Modernisierung des Strafverfahrens, Gesetz vom 7. November 2022, Inkrafttreten am 12. November 2022 Gesetz zur Verbesserung des Schutzes von Gerichtsvollziehern vor Gewalt sowie zur Änderung weiterer zwangsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften und zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes, Gesetz vom 07.05.2021, Inkrafttreten am 1. Januar 2022 Änderung der Vorschriften zum Kontopfändungsschutz (§§ 850l, 899-910 ZPO), eingefügt durch das Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz, Gesetz vom 22. November 2020, Inkrafttreten am 1. Dezember 2021 Einfügung von § 753a ZPO durch das Gesetz zur Verbessung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht, Gesetz vom 22. Dezember 2020, Inkrafttreten am 1. Oktober 2021 Herausgeber: Prof. Dr. Winfried Schuschke , Vorsitzender Richter am OLG a.D. Prof. Dr. Wolf-Dietrich Walker , Universitätsprofessor an der Justus-Liebig-Universität, Gießen Dr. Martin Kessen, LL.M. (UT/Texas), Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Christoph Thole , Dipl.-Kfm., Universitätsprofessor und Direktor des Instituts für Verfahrensrecht und Insolvenzrecht und des Instituts für Internationales und Europäisches Insolvenzrecht der Universität zu Köln Autoren: Annette Braun , Richterin am LG; Dirk Büch , Vorsitzender Richter am LG; Prof. Dr. Florian Eichel , Ordinarius am Institut für Internationales Privatrecht und Verfahrensrecht an der Universität Bern; Dr. Alfred Göbel , Richter am BGH; Prof. Dr. Christian Gomille , Professor für B&uu , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen

    Preis: 279.00 € | Versand*: 0 €
  • Weber, Christoph Andreas: Organpflicht und Rechtsdurchsetzung
    Weber, Christoph Andreas: Organpflicht und Rechtsdurchsetzung

    Organpflicht und Rechtsdurchsetzung , Christoph Andreas Weber analysiert die gesellschaftsrechtlichen Pflichten des Vorstands der Aktiengesellschaft im Hinblick auf Rechtsverstöße mit Unternehmensbezug: Der Vorstand verletzt Pflichten gegenüber "seiner" Gesellschaft, wenn er im Rahmen seiner Tätigkeit selbst gegen Gesetze verstößt (Legalitätspflicht) oder keine hinreichenden Maßnahmen gegen Rechtsverstöße von Mitarbeitern ergreift (Legalitätsdurchsetzungs-pflicht). Aber weshalb ist ein solches Verhalten auch im Innenverhältnis zur Aktiengesellschaft pflichtwidrig, selbst wenn diese davon vielleicht sogar wirtschaftlich profitiert? Das Privatrecht wird hier in den Dienst der Rechtsdurchsetzung im öffentlichen Interesse gestellt. Mithilfe einer rechtsdogmatischen, rechtsökonomischen und in Teilen auch rechtsvergleichenden Methodik zeichnet der Autor ein differenziertes Bild von den Möglichkeiten und Grenzen dieses Ansatzes und seiner Einbettung in die gesellschaftsrechtliche Dogmatik und leistet damit Grundlagenarbeit zur Compliance-Diskussion im Gesellschaftsrecht. , Bücher > Bücher & Zeitschriften

    Preis: 159.00 € | Versand*: 0 €
  • Zwangsvollstreckung für Anfänger (Heussen, Benno~Damm, Maximilian)
    Zwangsvollstreckung für Anfänger (Heussen, Benno~Damm, Maximilian)

    Zwangsvollstreckung für Anfänger , Zum Werk Das Buch vermittelt im Rahmen der Anfängerreihe praktisches Grundwissen über die Abläufe in der Zwangsvollstreckung. Die Lösung der vielfältigen rechtlichen und praktischen Probleme wird durch die klar gegliederte Darstellung, viele Beispiel, übersichtliche Checklisten und den Abdruck wichtiger Formulare erleichtert. Inhalt Voraussetzungen und Vorbereitung der Zwangsvollstreckung Kostenerstattung im Vollstreckungsverfahren (§§ 788, 91 ZPO) Rechtsbehelfe und Rechtsmittel Die zu vollstreckende Forderung Einstellung und Rücknahme von Anträgen Durchführung der Zwangsvollstreckung Insolvenzverfahren Das Ende der Vollstreckung Haftung bei unberechtigten Vollstreckungsmaßnahmen Strafrecht in der Vollstreckung Organisation Verfahren mit Auslandsbezug Vorteile auf einen Blick Mobiliar- und Immobiliarvollstreckung aus einem Guss verständlich und anschaulich reduziert auf das Wesentliche mit den Formularen der neuen ZV-Formular-VO Zur Neuauflage Behandelt werden u.a. die neuen Regeln zum Pfändungsschutzkonto, die Formulare der neuen ZV-Formular-VO (GVZ-Vollstreckungsauftrag, PfÜB-Antrag, Richterliche Durchsuchungsanordnung), die aktuellen Entwicklungen beim elektronischen Rechtsverkehr sowie Pfändungsmöglichkeiten von Corona-, Hochwasser-, Energie- und Hilfszahlungen/-Prämien. Zielgruppe Für Auszubildende, Rechtsanwaltsgehilfinnen und Rechtsanwaltsgehilfen, Rechtsfachwirtschaft, Studierende, Rechtsreferendarinnen und -referendare, angehende Anwaltschaft, Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher. , Bücher > Bücher & Zeitschriften , Auflage: 14., vollständig überarbeitete Auflage, Erscheinungsjahr: 20231009, Produktform: Kartoniert, Autoren: Heussen, Benno~Damm, Maximilian, Auflage: 23014, Auflage/Ausgabe: 14., vollständig überarbeitete Auflage, Keyword: Immobiliarvollstreckung; PfÜB; Inkasso; ReNo; Gehilfen; Pfändung; Gerichtsvollzieher; Vollstreckungsrecht; Forderung; Vollstreckung; Schuldner; Mobiliarvollstreckung, Fachschema: Grundstücksrecht~Sachenrecht~Vollstreckung / Zwangsvollstreckung~Zwangsvollstreckung, Bildungszweck: für die Hochschule, Warengruppe: HC/Recht/Sonstiges, Fachkategorie: Grundstücksrecht (Immobiliarsachenrecht), Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, Seitenanzahl: XXIX, Seitenanzahl: 353, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: C.H. Beck, Verlag: C.H. Beck, Verlag: Verlag C.H. Beck oHG, Länge: 238, Breite: 162, Höhe: 25, Gewicht: 695, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Vorgänger: 2136994, Vorgänger EAN: 9783406750816 9783406687716 9783406652394 9783406620645 9783406575372, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Kennzeichnung von Titeln mit einer Relevanz > 30, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0030, Tendenz: -1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel, WolkenId: 189618

    Preis: 49.00 € | Versand*: 0 €
  • Wie schreibe ich eine Kündigung wegen Eigenbedarf?

    Um eine Kündigung wegen Eigenbedarf zu schreiben, solltest du zuerst die gesetzlichen Vorgaben und Fristen für Eigenbedarf in deinem Land oder deiner Region recherchieren. Danach solltest du einen formellen Brief verfassen, in dem du klar und deutlich den Eigenbedarf begründest und die Kündigungsfrist angibst. Es ist wichtig, alle relevanten Informationen wie Mietvertragsnummer, Adresse der Wohnung und Kontaktdaten des Mieters und Vermieters anzugeben. Zudem solltest du den Brief per Einschreiben verschicken, um sicherzustellen, dass er rechtzeitig und nachweisbar beim Mieter ankommt. Es empfiehlt sich auch, rechtlichen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass die Kündigung rechtlich korrekt ist.

  • Für wen gilt Eigenbedarf?

    Eigenbedarf gilt für Vermieter, die eine vermietete Immobilie für sich selbst oder für nahe Verwandte nutzen möchten. Dabei müssen sie nachweisen, dass sie die Wohnung tatsächlich benötigen und keine andere vergleichbare Wohnung zur Verfügung steht. Eigenbedarf kann auch für Personengesellschaften gelten, wenn ein Gesellschafter die Immobilie für sich selbst nutzen möchte. Es ist wichtig, dass der Eigenbedarf rechtlich korrekt begründet wird, um mögliche Streitigkeiten mit den Mietern zu vermeiden. In einigen Fällen kann Eigenbedarf auch für gewerbliche Zwecke geltend gemacht werden, beispielsweise wenn ein Unternehmen zusätzlichen Platzbedarf hat.

  • Wann kann ich Eigenbedarf geltend machen?

    Du kannst Eigenbedarf geltend machen, wenn du als Vermieter oder Eigentümer selbst in der Wohnung oder dem Haus wohnen möchtest. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn du die Immobilie für dich oder deine Familie nutzen möchtest. Es ist wichtig, dass du einen berechtigten Grund für den Eigenbedarf hast und dies auch nachweisen kannst. In der Regel musst du deinem Mieter eine angemessene Kündigungsfrist einräumen und bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um Eigenbedarf geltend machen zu können. Es empfiehlt sich, rechtlichen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass du alle erforderlichen Schritte korrekt durchführst.

  • Was ist der Schadensersatz bei Eigenbedarf?

    Der Schadensersatz bei Eigenbedarf bezieht sich auf den Ausgleich, den ein Mieter erhalten kann, wenn er aufgrund von Eigenbedarf aus seiner Wohnung ausziehen muss. Der Vermieter ist verpflichtet, dem Mieter eine angemessene Entschädigung zu zahlen, um den entstandenen Schaden zu kompensieren, wie zum Beispiel Umzugskosten oder eine höhere Miete für eine neue Wohnung. Die genaue Höhe des Schadensersatzes kann je nach individueller Situation unterschiedlich sein.

Ähnliche Suchbegriffe für Eigenbedarf:


  • Automatische Sicherung 30A
    Automatische Sicherung 30A


    Preis: 10.19 € | Versand*: 0.00 €
  • Automatische Sicherung 60A
    Automatische Sicherung 60A


    Preis: 11.77 € | Versand*: 0.00 €
  • Automatische Sicherung 80A
    Automatische Sicherung 80A


    Preis: 12.56 € | Versand*: 0.00 €
  • Automatische Sicherung 100A
    Automatische Sicherung 100A


    Preis: 12.56 € | Versand*: 0.00 €
  • Wie kann ich Eigenbedarf für meinen Neffen anmelden?

    Um Eigenbedarf für deinen Neffen anzumelden, musst du als Vermieterin oder Vermieter einen schriftlichen Eigenbedarfsgrund angeben. Dieser kann beispielsweise darin bestehen, dass du die Wohnung für deinen Neffen benötigst, weil er in der Nähe eine Ausbildung oder ein Studium beginnt. Es ist wichtig, dass du die gesetzlichen Voraussetzungen für Eigenbedarf erfüllst und den Eigenbedarf rechtzeitig und formgerecht beim Mieter ankündigst. Es empfiehlt sich, rechtlichen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass du alle erforderlichen Schritte korrekt durchführst.

  • Kann ich bei Eigenbedarf früher ausziehen?

    Kann ich bei Eigenbedarf früher ausziehen, wenn ich einen neuen Mietvertrag für eine andere Wohnung gefunden habe? Oder muss ich die gesamte Kündigungsfrist einhalten, auch wenn der Vermieter Eigenbedarf angemeldet hat? Gibt es Möglichkeiten, mit dem Vermieter eine Vereinbarung zu treffen, um früher ausziehen zu können? Welche rechtlichen Schritte müssten unternommen werden, um vor Ablauf der Kündigungsfrist ausziehen zu können? Gibt es Ausnahmen oder Sonderregelungen, die es mir ermöglichen könnten, schneller aus der Wohnung auszuziehen?

  • Wie lange muss Eigenbedarf nachgewiesen werden?

    Wie lange muss Eigenbedarf nachgewiesen werden? In der Regel muss der Eigenbedarf für einen Zeitraum von mindestens drei Jahren nachgewiesen werden. Dies bedeutet, dass der Vermieter glaubhaft machen muss, dass er die Wohnung tatsächlich für sich selbst oder für nahe Verwandte benötigt. Der Nachweis kann durch verschiedene Dokumente wie beispielsweise Arbeitsverträge, Meldebescheinigungen oder ärztliche Atteste erbracht werden. Es ist wichtig, dass der Eigenbedarf rechtlich korrekt begründet wird, da andernfalls die Kündigung des Mietverhältnisses unwirksam sein könnte. Es empfiehlt sich daher, im Zweifelsfall rechtlichen Rat einzuholen.

  • Wann kann der Vermieter Eigenbedarf anmelden?

    Der Vermieter kann Eigenbedarf anmelden, wenn er die vermietete Wohnung oder das vermietete Haus für sich selbst, seine Familie oder nahe Verwandte benötigt. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Vermieter selbst in die Wohnung einziehen möchte oder wenn er sie für seine Kinder oder Eltern benötigt. Der Vermieter muss einen berechtigten Grund für den Eigenbedarf haben und dies auch glaubhaft machen können. Es ist wichtig, dass der Vermieter die gesetzlichen Voraussetzungen für die Eigenbedarfskündigung einhält und diese ordnungsgemäß begründet. In der Regel muss der Vermieter die Kündigung rechtzeitig und schriftlich dem Mieter mitteilen und eine angemessene Kündigungsfrist einhalten.

* Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ggf. zuzüglich Versandkosten. Die Angebotsinformationen basieren auf den Angaben des jeweiligen Shops und werden über automatisierte Prozesse aktualisiert. Eine Aktualisierung in Echtzeit findet nicht statt, so dass es im Einzelfall zu Abweichungen kommen kann.