Produkt zum Begriff Streik:
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Encoder-Streik im Farnwirbel
Encoder Strike - OO9235-14 Begeben Sie sich mit der Chrysalis-Kollektion auf eine Reise der personlichen Weiterentwicklung, eine Reise der Selbstverwirklichung, die innere Akzeptanz und die Schonheit umfasst, die in Unvollkommenheiten liegt. Die marmorierte Oberflache in Farngrun symbolisiert die Verschmelzung kontrastierender Elemente, um eine vollig neue Dimension zu schaffen, den Auftakt zur nachsten Phase der Erforschung und des Wachstums. Die besten Sportler der Welt gehen standig an ihre Grenzen. So wurde Oakley® Encoder Strike geboren. Mit dem Input von Team Oakley-Athleten kombinierten die Designer Elemente der Marken-DNA mit funktionalen Anforderungen, um den perfekten Rahmen fur diejenigen zu schaffen, die nach Exzellenz streben. Die Linsenform, die mit unserer firmeneigenen PhysioMorphicâ¢-Geometrie-Methode hergestellt und von unseren traditionellen Rasierklingen inspiriert wurde, bietet Schutz und Stil, wahrend das beluftete Design die Luftzirkulation aufrechterhalt. Das Rahmenmaterial O Matter⢠bietet Haltbarkeit, Komfort und Robustheit.
Preis: 296.00 € | Versand*: 0.00 € -
Hintzen, Udo: Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung
Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung , Erfolgreiche Zwangsvollstreckung setzt notwendiges Grundwissen voraus sowie vertiefte Kenntnisse der Rechtsgrundlagen und idealerweise Erfahrungen aus der Praxis. Das in zweiter Auflage von Hintzen/Goldbach/Vuia fortgeführte Handbuch vermittelt dieses Wissen für das gesamte Zwangsvollstreckungsrecht. Der Praxisbezug beginnt schon beim Aufbau, der dem Verfahrensablauf bei Zwangsvollstreckung, Zwangs¬versteigerung und Zwangsverwaltung folgt. Ein besonderer Abschnitt Grundstück und Grundbuch führt in die Grundlagen des Sachen- und materiellen wie formellen Grundbuchrechts und der Grundstückbewertung ein. Rechtsbehelfe gegen Maßnahmen der Zwangsvollstreckung werden ebenso behandelt wie die Kosten nach GKG und RVG. Mit zahlreichen Praxistipps und rund 50 Mustern inklusive. Die Inhalte im Einzelnen: - Bedeutung und Vorbereitung der Zwangsvollstreckung - Allgemeine Verfahrensvoraussetzungen, unter besonderer Berücksichtigung der Erfordernisse des Elektronischen Rechtsverkehrs - Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung - Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher - Verfahren zur Abnahme der Vermögensauskunft und Abgabe der eidesstattlichen Versicherung - Pfändung von Forderungen und Rechten - Vollstreckung wegen Herausgabe, Duldung, Unterlassung sowie der Abgabe von Willenserklärungen - Rechtsbehelfe - Grundstück und Grundbuch - Zwangssicherungshypothek - Zwangsversteigerung - Teilungsversteigerung - Zwangsverwaltung, mit den aktuellen Änderungen zur Vergütung der Zwangsverwalter - Kosten der Zwangsvollstreckung - Muster - Anhang mit einem kommentierten Ausblick auf aktuelle Gesetzesvorhaben o Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung, RegE o Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung missbräuchlicher Ersteigerungen von Schrottimmobilien - Schrottimmobilien-Missbrauchsbekämpfungsgesetz -, RegE o Entwurf eines Gesetzes zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten, RegE Die Autoren sind erfahrene Praktiker, publizistisch ausgewiesen und in der Fortbildung tätig. ...für Anwälte, Kreditinstitute, Versicherungen, Inkassodienste, Schuldnerberatung, Privatwirtschaft und öffentliche Hand, ebenso für Richter, Rechtspfleger und Gerichtsvollzieher - last, but not least: für Studium, Referendariat und Fortbildung! , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen
Preis: 139.00 € | Versand*: 0 € -
Kölner Kommentar Vollstreckung und Vorläufiger Rechtsschutz
Kölner Kommentar Vollstreckung und Vorläufiger Rechtsschutz , Der einzige Großkommentar zum gesamten Vollstreckungsrecht! Mit der zur Vorauflage erweiterten Herausgeberschaft und einem aufgefrischten Autorenteam wurde die 8. Auflage des bewährten einzigen Großkommentars zum gesamten Vollstreckungsrecht überarbeitet und aktualisiert. Neben der Erweiterung des Autorenkreises wird das Werk als Großkommentar für das gesamte Vollstreckungsrecht ab dieser Auflage in die Reihe der „Kölner Kommentare" integriert. Die „Kölner Kommentare" zeichnen sich durch vertiefte wissenschaftliche Erläuterungen zu sämtlichen Fragestellungen der jeweiligen Fachbereiche aus, ohne dabei die Bedürfnisse der Praxis aus dem Blick zu verlieren. Diesem Ansatz folgt der Kommentar „Vollstreckung und Vorläufiger Rechtsschutz" bereits seit über 30 Jahren. Das Werk umfasst neben dem 8. und 11. Buch alle Gesetze, die Berührungspunkte zum Vollstreckungsrecht und zum vorläufigen Rechtsschutz haben, und leitet die Praktikerin und den Praktiker durch die schwierige Aufgabe, die erstrittenen Titel auch erfolgreich umzusetzen. Das gesamte 8. Buch der ZPO inklusive der in der Praxis sehr bedeutsamen Vorschriften zum einstweiligen Rechtsschutz wurde von ausgewiesenen Spezialist:innen kommentiert. Zusätzlich wurden auch die Vorschriften des Abschnitts 4 des 11. Buches der ZPO zu den Europäischen Vollstreckungstiteln nach der Verordnung (EG) Nr. 805/2004 berücksichtigt. Neben den Vorschriften der ZPO werden auch die AVAG, das AUG, Brüssel I und Ia-VO, die EuKoPfVO, die EuMahnVO, die EuVTVO und die EuBagatellVO behandelt. In der Neuauflage werden u.a. folgende gesetzlichen Änderungen berücksichtigt: Gesetz zur Durchführung des Haager Übereinkommens vom 2. Juli 2019 über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen sowie zur Änderung des Zivilprozessordnung, des Bürgerlichen Gesetzbuchs, des Wohnungseigentumsgesetzes und des Gesetzes zur Modernisierung des Strafverfahrens, Gesetz vom 7. November 2022, Inkrafttreten am 12. November 2022 Gesetz zur Verbesserung des Schutzes von Gerichtsvollziehern vor Gewalt sowie zur Änderung weiterer zwangsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften und zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes, Gesetz vom 07.05.2021, Inkrafttreten am 1. Januar 2022 Änderung der Vorschriften zum Kontopfändungsschutz (§§ 850l, 899-910 ZPO), eingefügt durch das Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz, Gesetz vom 22. November 2020, Inkrafttreten am 1. Dezember 2021 Einfügung von § 753a ZPO durch das Gesetz zur Verbessung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht, Gesetz vom 22. Dezember 2020, Inkrafttreten am 1. Oktober 2021 Herausgeber: Prof. Dr. Winfried Schuschke , Vorsitzender Richter am OLG a.D. Prof. Dr. Wolf-Dietrich Walker , Universitätsprofessor an der Justus-Liebig-Universität, Gießen Dr. Martin Kessen, LL.M. (UT/Texas), Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Christoph Thole , Dipl.-Kfm., Universitätsprofessor und Direktor des Instituts für Verfahrensrecht und Insolvenzrecht und des Instituts für Internationales und Europäisches Insolvenzrecht der Universität zu Köln Autoren: Annette Braun , Richterin am LG; Dirk Büch , Vorsitzender Richter am LG; Prof. Dr. Florian Eichel , Ordinarius am Institut für Internationales Privatrecht und Verfahrensrecht an der Universität Bern; Dr. Alfred Göbel , Richter am BGH; Prof. Dr. Christian Gomille , Professor für B&uu , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen
Preis: 279.00 € | Versand*: 0 € -
Weber, Christoph Andreas: Organpflicht und Rechtsdurchsetzung
Organpflicht und Rechtsdurchsetzung , Christoph Andreas Weber analysiert die gesellschaftsrechtlichen Pflichten des Vorstands der Aktiengesellschaft im Hinblick auf Rechtsverstöße mit Unternehmensbezug: Der Vorstand verletzt Pflichten gegenüber "seiner" Gesellschaft, wenn er im Rahmen seiner Tätigkeit selbst gegen Gesetze verstößt (Legalitätspflicht) oder keine hinreichenden Maßnahmen gegen Rechtsverstöße von Mitarbeitern ergreift (Legalitätsdurchsetzungs-pflicht). Aber weshalb ist ein solches Verhalten auch im Innenverhältnis zur Aktiengesellschaft pflichtwidrig, selbst wenn diese davon vielleicht sogar wirtschaftlich profitiert? Das Privatrecht wird hier in den Dienst der Rechtsdurchsetzung im öffentlichen Interesse gestellt. Mithilfe einer rechtsdogmatischen, rechtsökonomischen und in Teilen auch rechtsvergleichenden Methodik zeichnet der Autor ein differenziertes Bild von den Möglichkeiten und Grenzen dieses Ansatzes und seiner Einbettung in die gesellschaftsrechtliche Dogmatik und leistet damit Grundlagenarbeit zur Compliance-Diskussion im Gesellschaftsrecht. , Bücher > Bücher & Zeitschriften
Preis: 159.00 € | Versand*: 0 €
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Fahren Busse trotz Streik?
Nein, während eines Streiks fahren in der Regel keine Busse. Streiks sind Arbeitsniederlegungen, bei denen die Arbeitnehmer ihre Arbeit verweigern, um bessere Arbeitsbedingungen oder höhere Löhne zu fordern. In solchen Fällen werden oft alternative Transportmöglichkeiten wie Ersatzbusse oder andere Verkehrsmittel angeboten.
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Wann ist ein Streik rechtmäßig?
Ein Streik ist in der Regel rechtmäßig, wenn er von einer Gewerkschaft organisiert wird und bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehört unter anderem, dass der Streik aufgrund von Tarifverhandlungen oder zur Wahrung der Arbeitsbedingungen durchgeführt wird. Zudem muss eine Schlichtung erfolglos geblieben sein und die Streikankündigung rechtzeitig erfolgen. In einigen Ländern gelten auch Mindestanforderungen an die Streikbeteiligung, um als rechtmäßig zu gelten. Letztendlich entscheidet jedoch die jeweilige Rechtsprechung darüber, ob ein Streik rechtmäßig ist oder nicht.
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Welcher Streik ist nicht zulässig?
Welcher Streik ist nicht zulässig? Streiks sind in der Regel ein legitimes Mittel für Arbeitnehmer, um für bessere Arbeitsbedingungen zu kämpfen. Allerdings gibt es bestimmte Arten von Streiks, die nicht zulässig sind, wie zum Beispiel wilder Streik, politischer Streik oder Streiks, die gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen. Ein wilder Streik ist ein Streik, der ohne Zustimmung der Gewerkschaft oder in Verletzung von Tarifverträgen stattfindet. Ein politischer Streik zielt darauf ab, politische Ziele zu erreichen, die nicht unmittelbar mit Arbeitsbedingungen zu tun haben. Streiks, die gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen, wie zum Beispiel Streiks in lebenswichtigen Bereichen wie Gesundheitswesen oder öffentlicher Sicherheit, sind ebenfalls nicht zulässig.
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Dürfen Azubis beim Streik mitmachen?
Ja, Azubis dürfen grundsätzlich an Streiks teilnehmen. Das Streikrecht gilt für alle Arbeitnehmer, einschließlich Auszubildende. Allerdings sollten Azubis beachten, dass sie während des Streiks keine Ausbildungsleistungen erbringen können und möglicherweise auch keinen Anspruch auf Vergütung haben.
Ähnliche Suchbegriffe für Streik:
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Zwangsvollstreckung für Anfänger (Heussen, Benno~Damm, Maximilian)
Zwangsvollstreckung für Anfänger , Zum Werk Das Buch vermittelt im Rahmen der Anfängerreihe praktisches Grundwissen über die Abläufe in der Zwangsvollstreckung. Die Lösung der vielfältigen rechtlichen und praktischen Probleme wird durch die klar gegliederte Darstellung, viele Beispiel, übersichtliche Checklisten und den Abdruck wichtiger Formulare erleichtert. Inhalt Voraussetzungen und Vorbereitung der Zwangsvollstreckung Kostenerstattung im Vollstreckungsverfahren (§§ 788, 91 ZPO) Rechtsbehelfe und Rechtsmittel Die zu vollstreckende Forderung Einstellung und Rücknahme von Anträgen Durchführung der Zwangsvollstreckung Insolvenzverfahren Das Ende der Vollstreckung Haftung bei unberechtigten Vollstreckungsmaßnahmen Strafrecht in der Vollstreckung Organisation Verfahren mit Auslandsbezug Vorteile auf einen Blick Mobiliar- und Immobiliarvollstreckung aus einem Guss verständlich und anschaulich reduziert auf das Wesentliche mit den Formularen der neuen ZV-Formular-VO Zur Neuauflage Behandelt werden u.a. die neuen Regeln zum Pfändungsschutzkonto, die Formulare der neuen ZV-Formular-VO (GVZ-Vollstreckungsauftrag, PfÜB-Antrag, Richterliche Durchsuchungsanordnung), die aktuellen Entwicklungen beim elektronischen Rechtsverkehr sowie Pfändungsmöglichkeiten von Corona-, Hochwasser-, Energie- und Hilfszahlungen/-Prämien. Zielgruppe Für Auszubildende, Rechtsanwaltsgehilfinnen und Rechtsanwaltsgehilfen, Rechtsfachwirtschaft, Studierende, Rechtsreferendarinnen und -referendare, angehende Anwaltschaft, Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher. , Bücher > Bücher & Zeitschriften , Auflage: 14., vollständig überarbeitete Auflage, Erscheinungsjahr: 20231009, Produktform: Kartoniert, Autoren: Heussen, Benno~Damm, Maximilian, Auflage: 23014, Auflage/Ausgabe: 14., vollständig überarbeitete Auflage, Keyword: Immobiliarvollstreckung; PfÜB; Inkasso; ReNo; Gehilfen; Pfändung; Gerichtsvollzieher; Vollstreckungsrecht; Forderung; Vollstreckung; Schuldner; Mobiliarvollstreckung, Fachschema: Grundstücksrecht~Sachenrecht~Vollstreckung / Zwangsvollstreckung~Zwangsvollstreckung, Bildungszweck: für die Hochschule, Warengruppe: HC/Recht/Sonstiges, Fachkategorie: Grundstücksrecht (Immobiliarsachenrecht), Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, Seitenanzahl: XXIX, Seitenanzahl: 353, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: C.H. Beck, Verlag: C.H. Beck, Verlag: Verlag C.H. Beck oHG, Länge: 238, Breite: 162, Höhe: 25, Gewicht: 695, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Vorgänger: 2136994, Vorgänger EAN: 9783406750816 9783406687716 9783406652394 9783406620645 9783406575372, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Kennzeichnung von Titeln mit einer Relevanz > 30, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0030, Tendenz: -1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel, WolkenId: 189618
Preis: 49.00 € | Versand*: 0 € -
Automatische Sicherung 30A
Preis: 10.19 € | Versand*: 0.00 € -
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Automatische Sicherung 80A
Preis: 12.56 € | Versand*: 0.00 €
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Wie lange dauert der Streik?
"Wie lange dauert der Streik?" ist eine Frage, die oft von Betroffenen gestellt wird, da Streiks in der Regel keine festgelegte Dauer haben. Die Länge eines Streiks hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel den Verhandlungen zwischen den Streikenden und der Arbeitgeberseite, der Tragweite der Forderungen und der Bereitschaft beider Seiten, eine Einigung zu erzielen. Streiks können einige Stunden, Tage, Wochen oder sogar Monate dauern, je nachdem, wie hartnäckig die Parteien in ihren Positionen bleiben. Es ist daher schwer vorherzusagen, wie lange ein Streik dauern wird, da dies von vielen variablen Faktoren abhängt. Letztendlich liegt es an den Parteien, sich zu einigen und den Streik zu beenden.
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Gibt es morgen einen Streik?
Ich kann keine Informationen über zukünftige Streiks geben, da ich keine aktuellen Nachrichten habe. Es wäre am besten, lokale Nachrichtenquellen oder Gewerkschaftswebsites zu überprüfen, um Informationen über mögliche Streiks zu erhalten.
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Wann ist ein Streik rechtlich zulässig?
Ein Streik ist rechtlich zulässig, wenn er im Rahmen der Tarifautonomie erfolgt, das heißt, wenn er von einer Gewerkschaft organisiert wird und auf die Durchsetzung von tariflichen Forderungen abzielt. Zudem muss der Streik verhältnismäßig sein, das bedeutet, er darf nicht über das Ziel hinausschießen und muss in einem angemessenen Verhältnis zur angestrebten Verbesserung der Arbeitsbedingungen stehen. Weiterhin müssen die streikenden Arbeitnehmer ihre Forderungen zuvor dem Arbeitgeber mitgeteilt haben und es muss zuvor eine Schlichtung versucht worden sein. Schließlich darf ein Streik nicht gegen gesetzliche Verbote oder tarifvertragliche Regelungen verstoßen.
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Wer kann zu einem Streik aufrufen?
Gewerkschaften haben das Recht, zu Streiks aufzurufen, um die Interessen der Arbeitnehmer zu vertreten. Sie verhandeln im Namen ihrer Mitglieder mit den Arbeitgebern und können bei Bedarf Streiks organisieren, um bessere Arbeitsbedingungen oder höhere Löhne durchzusetzen. In einigen Ländern können auch politische Parteien, soziale Bewegungen oder unabhängige Arbeitsgruppen zu Streiks aufrufen, um auf soziale oder politische Missstände aufmerksam zu machen. Es ist wichtig, dass Streiks legal und geplant sind, um die Rechte der Arbeitnehmer zu schützen und die gewünschten Veränderungen zu erreichen. Wer letztendlich zu einem Streik aufrufen kann, hängt von den gesetzlichen Bestimmungen und den Organisationsstrukturen in jedem Land ab.
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