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Produkt zum Begriff Tarifverhandlungen:


  • Kölner Kommentar Vollstreckung und Vorläufiger Rechtsschutz
    Kölner Kommentar Vollstreckung und Vorläufiger Rechtsschutz

    Kölner Kommentar Vollstreckung und Vorläufiger Rechtsschutz , Der einzige Großkommentar zum gesamten Vollstreckungsrecht! Mit der zur Vorauflage erweiterten Herausgeberschaft und einem aufgefrischten Autorenteam wurde die 8. Auflage des bewährten einzigen Großkommentars zum gesamten Vollstreckungsrecht überarbeitet und aktualisiert. Neben der Erweiterung des Autorenkreises wird das Werk als Großkommentar für das gesamte Vollstreckungsrecht ab dieser Auflage in die Reihe der „Kölner Kommentare" integriert. Die „Kölner Kommentare" zeichnen sich durch vertiefte wissenschaftliche Erläuterungen zu sämtlichen Fragestellungen der jeweiligen Fachbereiche aus, ohne dabei die Bedürfnisse der Praxis aus dem Blick zu verlieren. Diesem Ansatz folgt der Kommentar „Vollstreckung und Vorläufiger Rechtsschutz" bereits seit über 30 Jahren. Das Werk umfasst neben dem 8. und 11. Buch alle Gesetze, die Berührungspunkte zum Vollstreckungsrecht und zum vorläufigen Rechtsschutz haben, und leitet die Praktikerin und den Praktiker durch die schwierige Aufgabe, die erstrittenen Titel auch erfolgreich umzusetzen. Das gesamte 8. Buch der ZPO inklusive der in der Praxis sehr bedeutsamen Vorschriften zum einstweiligen Rechtsschutz wurde von ausgewiesenen Spezialist:innen kommentiert. Zusätzlich wurden auch die Vorschriften des Abschnitts 4 des 11. Buches der ZPO zu den Europäischen Vollstreckungstiteln nach der Verordnung (EG) Nr. 805/2004 berücksichtigt. Neben den Vorschriften der ZPO werden auch die AVAG, das AUG, Brüssel I und Ia-VO, die EuKoPfVO, die EuMahnVO, die EuVTVO und die EuBagatellVO behandelt. In der Neuauflage werden u.a. folgende gesetzlichen Änderungen berücksichtigt: Gesetz zur Durchführung des Haager Übereinkommens vom 2. Juli 2019 über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen sowie zur Änderung des Zivilprozessordnung, des Bürgerlichen Gesetzbuchs, des Wohnungseigentumsgesetzes und des Gesetzes zur Modernisierung des Strafverfahrens, Gesetz vom 7. November 2022, Inkrafttreten am 12. November 2022 Gesetz zur Verbesserung des Schutzes von Gerichtsvollziehern vor Gewalt sowie zur Änderung weiterer zwangsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften und zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes, Gesetz vom 07.05.2021, Inkrafttreten am 1. Januar 2022 Änderung der Vorschriften zum Kontopfändungsschutz (§§ 850l, 899-910 ZPO), eingefügt durch das Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz, Gesetz vom 22. November 2020, Inkrafttreten am 1. Dezember 2021 Einfügung von § 753a ZPO durch das Gesetz zur Verbessung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht, Gesetz vom 22. Dezember 2020, Inkrafttreten am 1. Oktober 2021 Herausgeber: Prof. Dr. Winfried Schuschke , Vorsitzender Richter am OLG a.D. Prof. Dr. Wolf-Dietrich Walker , Universitätsprofessor an der Justus-Liebig-Universität, Gießen Dr. Martin Kessen, LL.M. (UT/Texas), Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Christoph Thole , Dipl.-Kfm., Universitätsprofessor und Direktor des Instituts für Verfahrensrecht und Insolvenzrecht und des Instituts für Internationales und Europäisches Insolvenzrecht der Universität zu Köln Autoren: Annette Braun , Richterin am LG; Dirk Büch , Vorsitzender Richter am LG; Prof. Dr. Florian Eichel , Ordinarius am Institut für Internationales Privatrecht und Verfahrensrecht an der Universität Bern; Dr. Alfred Göbel , Richter am BGH; Prof. Dr. Christian Gomille , Professor für B&uu , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen

    Preis: 279.00 € | Versand*: 0 €
  • Weber, Christoph Andreas: Organpflicht und Rechtsdurchsetzung
    Weber, Christoph Andreas: Organpflicht und Rechtsdurchsetzung

    Organpflicht und Rechtsdurchsetzung , Christoph Andreas Weber analysiert die gesellschaftsrechtlichen Pflichten des Vorstands der Aktiengesellschaft im Hinblick auf Rechtsverstöße mit Unternehmensbezug: Der Vorstand verletzt Pflichten gegenüber "seiner" Gesellschaft, wenn er im Rahmen seiner Tätigkeit selbst gegen Gesetze verstößt (Legalitätspflicht) oder keine hinreichenden Maßnahmen gegen Rechtsverstöße von Mitarbeitern ergreift (Legalitätsdurchsetzungs-pflicht). Aber weshalb ist ein solches Verhalten auch im Innenverhältnis zur Aktiengesellschaft pflichtwidrig, selbst wenn diese davon vielleicht sogar wirtschaftlich profitiert? Das Privatrecht wird hier in den Dienst der Rechtsdurchsetzung im öffentlichen Interesse gestellt. Mithilfe einer rechtsdogmatischen, rechtsökonomischen und in Teilen auch rechtsvergleichenden Methodik zeichnet der Autor ein differenziertes Bild von den Möglichkeiten und Grenzen dieses Ansatzes und seiner Einbettung in die gesellschaftsrechtliche Dogmatik und leistet damit Grundlagenarbeit zur Compliance-Diskussion im Gesellschaftsrecht. , Bücher > Bücher & Zeitschriften

    Preis: 159.00 € | Versand*: 0 €
  • Hintzen, Udo: Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung
    Hintzen, Udo: Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung

    Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung , Erfolgreiche Zwangsvollstreckung setzt notwendiges Grundwissen voraus sowie vertiefte Kenntnisse der Rechtsgrundlagen und idealerweise Erfahrungen aus der Praxis. Das in zweiter Auflage von Hintzen/Goldbach/Vuia fortgeführte Handbuch vermittelt dieses Wissen für das gesamte Zwangsvollstreckungsrecht. Der Praxisbezug beginnt schon beim Aufbau, der dem Verfahrensablauf bei Zwangsvollstreckung, Zwangs¬versteigerung und Zwangsverwaltung folgt. Ein besonderer Abschnitt Grundstück und Grundbuch führt in die Grundlagen des Sachen- und materiellen wie formellen Grundbuchrechts und der Grundstückbewertung ein. Rechtsbehelfe gegen Maßnahmen der Zwangsvollstreckung werden ebenso behandelt wie die Kosten nach GKG und RVG. Mit zahlreichen Praxistipps und rund 50 Mustern inklusive. Die Inhalte im Einzelnen: - Bedeutung und Vorbereitung der Zwangsvollstreckung - Allgemeine Verfahrensvoraussetzungen, unter besonderer Berücksichtigung der Erfordernisse des Elektronischen Rechtsverkehrs - Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung - Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher - Verfahren zur Abnahme der Vermögensauskunft und Abgabe der eidesstattlichen Versicherung - Pfändung von Forderungen und Rechten - Vollstreckung wegen Herausgabe, Duldung, Unterlassung sowie der Abgabe von Willenserklärungen - Rechtsbehelfe - Grundstück und Grundbuch - Zwangssicherungshypothek - Zwangsversteigerung - Teilungsversteigerung - Zwangsverwaltung, mit den aktuellen Änderungen zur Vergütung der Zwangsverwalter - Kosten der Zwangsvollstreckung - Muster - Anhang mit einem kommentierten Ausblick auf aktuelle Gesetzesvorhaben o Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung, RegE o Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung missbräuchlicher Ersteigerungen von Schrottimmobilien - Schrottimmobilien-Missbrauchsbekämpfungsgesetz -, RegE o Entwurf eines Gesetzes zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten, RegE Die Autoren sind erfahrene Praktiker, publizistisch ausgewiesen und in der Fortbildung tätig. ...für Anwälte, Kreditinstitute, Versicherungen, Inkassodienste, Schuldnerberatung, Privatwirtschaft und öffentliche Hand, ebenso für Richter, Rechtspfleger und Gerichtsvollzieher - last, but not least: für Studium, Referendariat und Fortbildung! , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen

    Preis: 139.00 € | Versand*: 0 €
  • Infidel - Gefangener. Gläubiger. Kämpfer. [Blu-ray] (Neu differenzbesteuert)
    Infidel - Gefangener. Gläubiger. Kämpfer. [Blu-ray] (Neu differenzbesteuert)

    Infidel - Gefangener. Gläubiger. Kämpfer. [Blu-ray]

    Preis: 14.11 € | Versand*: 4.95 €
  • Wann ist ein Gläubiger berechtigt, die Zwangsvollstreckung gegen einen Schuldner einzuleiten, um seine Forderung einzutreiben?

    Ein Gläubiger ist berechtigt, die Zwangsvollstreckung gegen einen Schuldner einzuleiten, wenn dieser trotz Mahnung die Forderung nicht beglichen hat. Zudem muss ein vollstreckbarer Titel vorliegen, wie zum Beispiel ein rechtskräftiges Urteil oder ein vollstreckbarer Vollstreckungstitel. Die Zwangsvollstreckung darf nur durch ein Gericht oder einen Gerichtsvollzieher erfolgen.

  • Wann beginnen Tarifverhandlungen?

    Tarifverhandlungen beginnen in der Regel, wenn die bestehenden Tarifverträge auslaufen und eine neue Vereinbarung zwischen den Arbeitgebern und Gewerkschaften getroffen werden muss. Oftmals werden Tarifverhandlungen auch dann eingeleitet, wenn eine der Parteien Änderungen an den bestehenden Arbeitsbedingungen oder Lohnstrukturen fordert. Die genauen Zeitpunkte für den Beginn von Tarifverhandlungen können je nach Branche, Unternehmen und Tarifvertrag variieren. Es ist wichtig, dass beide Seiten rechtzeitig miteinander in Verhandlungen treten, um eine Einigung zu erzielen und Streiks oder andere Arbeitskampfmaßnahmen zu vermeiden. Letztendlich ist es das Ziel der Tarifverhandlungen, faire und angemessene Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten zu gewährleisten.

  • Welche Gruppen führen Tarifverhandlungen?

    Welche Gruppen führen Tarifverhandlungen? Tarifverhandlungen werden in der Regel zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern geführt. Die Gewerkschaften vertreten die Interessen der Arbeitnehmer und streben bessere Arbeitsbedingungen, höhere Löhne und andere Vorteile an. Die Arbeitgeberseite vertritt die Interessen der Unternehmen und versucht, die Kosten niedrig zu halten und die Wettbewerbsfähigkeit zu sichern. In einigen Fällen können auch Regierungsbehörden oder andere Interessengruppen an den Verhandlungen beteiligt sein, je nach Branche und Land. Letztendlich sind Tarifverhandlungen ein wichtiger Mechanismus, um faire Arbeitsbedingungen und Löhne für Arbeitnehmer sicherzustellen.

  • Wer darf Tarifverhandlungen führen?

    Tarifverhandlungen dürfen in der Regel von Gewerkschaften geführt werden, die die Interessen der Arbeitnehmer vertreten. Diese Gewerkschaften verhandeln mit den Arbeitgebern über die Bedingungen und Konditionen in Tarifverträgen, die dann für die jeweilige Branche oder das jeweilige Unternehmen gelten. Dabei geht es unter anderem um Themen wie Löhne, Arbeitszeiten, Urlaubsansprüche und andere Arbeitsbedingungen. Die Tarifverhandlungen sind ein wichtiger Bestandteil der sozialen Partnerschaft und dienen dazu, faire und angemessene Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten zu sichern.

Ähnliche Suchbegriffe für Tarifverhandlungen:


  • Zwangsvollstreckung für Anfänger (Heussen, Benno~Damm, Maximilian)
    Zwangsvollstreckung für Anfänger (Heussen, Benno~Damm, Maximilian)

    Zwangsvollstreckung für Anfänger , Zum Werk Das Buch vermittelt im Rahmen der Anfängerreihe praktisches Grundwissen über die Abläufe in der Zwangsvollstreckung. Die Lösung der vielfältigen rechtlichen und praktischen Probleme wird durch die klar gegliederte Darstellung, viele Beispiel, übersichtliche Checklisten und den Abdruck wichtiger Formulare erleichtert. Inhalt Voraussetzungen und Vorbereitung der Zwangsvollstreckung Kostenerstattung im Vollstreckungsverfahren (§§ 788, 91 ZPO) Rechtsbehelfe und Rechtsmittel Die zu vollstreckende Forderung Einstellung und Rücknahme von Anträgen Durchführung der Zwangsvollstreckung Insolvenzverfahren Das Ende der Vollstreckung Haftung bei unberechtigten Vollstreckungsmaßnahmen Strafrecht in der Vollstreckung Organisation Verfahren mit Auslandsbezug Vorteile auf einen Blick Mobiliar- und Immobiliarvollstreckung aus einem Guss verständlich und anschaulich reduziert auf das Wesentliche mit den Formularen der neuen ZV-Formular-VO Zur Neuauflage Behandelt werden u.a. die neuen Regeln zum Pfändungsschutzkonto, die Formulare der neuen ZV-Formular-VO (GVZ-Vollstreckungsauftrag, PfÜB-Antrag, Richterliche Durchsuchungsanordnung), die aktuellen Entwicklungen beim elektronischen Rechtsverkehr sowie Pfändungsmöglichkeiten von Corona-, Hochwasser-, Energie- und Hilfszahlungen/-Prämien. Zielgruppe Für Auszubildende, Rechtsanwaltsgehilfinnen und Rechtsanwaltsgehilfen, Rechtsfachwirtschaft, Studierende, Rechtsreferendarinnen und -referendare, angehende Anwaltschaft, Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher. , Bücher > Bücher & Zeitschriften , Auflage: 14., vollständig überarbeitete Auflage, Erscheinungsjahr: 20231009, Produktform: Kartoniert, Autoren: Heussen, Benno~Damm, Maximilian, Auflage: 23014, Auflage/Ausgabe: 14., vollständig überarbeitete Auflage, Keyword: Immobiliarvollstreckung; PfÜB; Inkasso; ReNo; Gehilfen; Pfändung; Gerichtsvollzieher; Vollstreckungsrecht; Forderung; Vollstreckung; Schuldner; Mobiliarvollstreckung, Fachschema: Grundstücksrecht~Sachenrecht~Vollstreckung / Zwangsvollstreckung~Zwangsvollstreckung, Bildungszweck: für die Hochschule, Warengruppe: HC/Recht/Sonstiges, Fachkategorie: Grundstücksrecht (Immobiliarsachenrecht), Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, Seitenanzahl: XXIX, Seitenanzahl: 353, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: C.H. Beck, Verlag: C.H. Beck, Verlag: Verlag C.H. Beck oHG, Länge: 238, Breite: 162, Höhe: 25, Gewicht: 695, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Vorgänger: 2136994, Vorgänger EAN: 9783406750816 9783406687716 9783406652394 9783406620645 9783406575372, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Kennzeichnung von Titeln mit einer Relevanz > 30, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0030, Tendenz: -1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel, WolkenId: 189618

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  • Gira Sicherung 049806
    Gira Sicherung 049806

    Geliefert wird: Gira Sicherung 049806, Verpackungseinheit: 1 Stück, EAN: 4010337498063.

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  • MEGA / AMG Sicherung
    MEGA / AMG Sicherung

    Konzipiert für den Schutz von Starkstromkreisen bis 300 A. Die MEGA-Sicherung ist der ideale Schutz bei Anwendungen mit sehr hohen Nennströmen, wie bei Batterie- und Lichtmaschinenschutz und für alle Kabel mit großem Querschnitt. Betriebsspannung max. 32 V DC.Lochabstand 50,8 mm, Loch-Durchmesser 8,6 mm.Den passenden Sicherungshalter finden Sie hier.Verkauf erfolgt lose, per Stück.Lieferzeit: sofort ab Lager lieferbar

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  • Wer führt Tarifverhandlungen durch?

    Tarifverhandlungen werden in der Regel von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden durchgeführt. Die Gewerkschaften vertreten die Interessen der Arbeitnehmer und streben bessere Arbeitsbedingungen, höhere Löhne und andere Vorteile an. Die Arbeitgeberverbände hingegen vertreten die Interessen der Arbeitgeber und versuchen, die Kosten niedrig zu halten und wettbewerbsfähig zu bleiben. In Tarifverhandlungen versuchen beide Seiten, einen Kompromiss zu finden, der für beide Seiten akzeptabel ist. Letztendlich werden die Tarifverträge von den Tarifparteien unterzeichnet und gelten dann für die jeweilige Branche oder das jeweilige Unternehmen.

  • Was sind die Tarifverhandlungen?

    Die Tarifverhandlungen sind Verhandlungen zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften über die Arbeitsbedingungen, Löhne und Sozialleistungen für die Arbeitnehmer. Ziel ist es, einen Tarifvertrag abzuschließen, der die Rechte und Pflichten beider Seiten regelt. In den Verhandlungen wird über Themen wie Arbeitszeiten, Urlaubsansprüche, Lohnsteigerungen und andere arbeitsrechtliche Fragen diskutiert. Wenn keine Einigung erzielt wird, können Streiks oder andere Arbeitskampfmaßnahmen folgen.

  • Wann sind Tarifverhandlungen Bau?

    Die Tarifverhandlungen im Baugewerbe finden in der Regel alle zwei Jahre statt. Der genaue Zeitpunkt variiert jedoch je nach Tarifvertrag und Region. In der Regel beginnen die Verhandlungen im Frühjahr oder Frühsommer, um rechtzeitig vor Ablauf des alten Tarifvertrags zu einem neuen Abschluss zu kommen. Die Verhandlungen werden zwischen den Gewerkschaften und den Arbeitgeberverbänden geführt, um die Löhne und Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten in der Baubranche festzulegen. Es ist wichtig, dass sich beide Seiten rechtzeitig auf einen neuen Tarifvertrag einigen, um Streiks oder Arbeitsausfälle zu vermeiden.

  • Welche Gruppen führen die Tarifverhandlungen?

    Welche Gruppen führen die Tarifverhandlungen? In der Regel führen die Gewerkschaften auf der einen Seite und die Arbeitgeberverbände auf der anderen Seite die Tarifverhandlungen. Die Gewerkschaften vertreten die Interessen der Arbeitnehmer und streben bessere Arbeitsbedingungen, höhere Löhne und soziale Absicherungen an. Die Arbeitgeberverbände hingegen vertreten die Interessen der Arbeitgeber und streben nach wirtschaftlicher Stabilität und Wettbewerbsfähigkeit. Beide Seiten verhandeln über die Bedingungen in Tarifverträgen, die die Arbeitsbedingungen und Löhne für eine bestimmte Branche oder Region regeln. Letztendlich müssen sich beide Seiten auf einen Kompromiss einigen, um einen Tarifvertrag abzuschließen.

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