Produkt zum Begriff Tarifvertrag:
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Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (Görg, Axel~Guth, Martin)
Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst , Der Tarifvertrag für Beschäftigte im Bund und in den Kommunen - mit Ergebnissen der Tarifrunde 2023 Vorteile auf einen Blick: Mit allen Änderungen der Tarifrunde 2023 Für Nichtjuristen verständlich Praxisnah Stark gestiegene Verbraucherpreise und die Folgen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine sorgen für große Unsicherheit. Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen gestalteten sich die Verhandlungen in der Tarifrunde 2023 schwierig. Die Gewerkschaften forderten für die etwa 2,5 Millionen Beschäftigten bei Bund und Kommunen eine Anhebung der Einkommen um 10,5 Prozent. Die Arbeitgeber dämpften wegen der angespannten Haushaltslage die Erwartungen. Am 22. April 2023 haben die Tarifvertragsparteien eine Einigung für die Tarifbeschäftigten von Bund und Kommunen erzielt. Kernelemente sind eine Inflationsausgleichszahlung und eine schrittweise Lohnsteigerung bis Ende 2024. Die Neuauflage des Basiskommentars erläutert sämtliche Änderungen im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) fundiert und mit Blick für die Praxis. So können sich Personalräte und Beschäftigte schnell in die Materie einarbeiten und für neue Herausforderungen wappnen. Im Mittelpunkt der Kommentierung stehen die Erläuterungen zum Allgemeinen Teil des Tarifvertrages. Die Vorschriften des Besonderen Teils sind nur berücksichtigt, soweit sie für die öffentliche Verwaltung von Bedeutung sind. Die Texte der Überleitungstarifverträge für Bund und Gemeinden sind abgedruckt. Der Basiskommentar zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst ist Bestandteil der Online-Module »Personalratswissen online« Die Autoren: Axel Görg, Dr. jur., Rechtsanwalt und Notar a.D., Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin, seit vielen Jahren schwerpunktmäßig im öffentlichen Dienstrecht und Personalvertretungsrecht tätig. Martin Guth, Direktor des Arbeitsgerichts Frankfurt/Oder. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 10. Auflage, Erscheinungsjahr: 20231214, Produktform: Kartoniert, Titel der Reihe: Basiskommentar##, Autoren: Görg, Axel~Guth, Martin, Auflage: 23010, Auflage/Ausgabe: 10. Auflage, Seitenzahl/Blattzahl: 500, Keyword: Personalrat, Fachschema: Arbeitsgesetz~Arbeitsrecht~Dienst (staatlich) / Öffentlicher Dienst~Öffentlicher Dienst - Dienst (staatlich)~TVÖD - Tarifvertrag Öffentlicher Dienst, Fachkategorie: Öffentliches Recht, Fachkategorie: Arbeitsrecht, allgemein, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, Verlag: Bund-Verlag GmbH, Verlag: Bund-Verlag GmbH, Produktverfügbarkeit: 02, Länge: 187, Breite: 115, Höhe: 30, Gewicht: 600, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Vorgänger: 2250401, Vorgänger EAN: 9783766371041 9783766367563 9783766365200 9783766363558 9783766362018, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Kennzeichnung von Titeln mit einer Relevanz > 30, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0070, Tendenz: +1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel, WolkenId: 486346
Preis: 46.00 € | Versand*: 0 € -
Hintzen, Udo: Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung
Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung , Erfolgreiche Zwangsvollstreckung setzt notwendiges Grundwissen voraus sowie vertiefte Kenntnisse der Rechtsgrundlagen und idealerweise Erfahrungen aus der Praxis. Das in zweiter Auflage von Hintzen/Goldbach/Vuia fortgeführte Handbuch vermittelt dieses Wissen für das gesamte Zwangsvollstreckungsrecht. Der Praxisbezug beginnt schon beim Aufbau, der dem Verfahrensablauf bei Zwangsvollstreckung, Zwangs¬versteigerung und Zwangsverwaltung folgt. Ein besonderer Abschnitt Grundstück und Grundbuch führt in die Grundlagen des Sachen- und materiellen wie formellen Grundbuchrechts und der Grundstückbewertung ein. Rechtsbehelfe gegen Maßnahmen der Zwangsvollstreckung werden ebenso behandelt wie die Kosten nach GKG und RVG. Mit zahlreichen Praxistipps und rund 50 Mustern inklusive. Die Inhalte im Einzelnen: - Bedeutung und Vorbereitung der Zwangsvollstreckung - Allgemeine Verfahrensvoraussetzungen, unter besonderer Berücksichtigung der Erfordernisse des Elektronischen Rechtsverkehrs - Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung - Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher - Verfahren zur Abnahme der Vermögensauskunft und Abgabe der eidesstattlichen Versicherung - Pfändung von Forderungen und Rechten - Vollstreckung wegen Herausgabe, Duldung, Unterlassung sowie der Abgabe von Willenserklärungen - Rechtsbehelfe - Grundstück und Grundbuch - Zwangssicherungshypothek - Zwangsversteigerung - Teilungsversteigerung - Zwangsverwaltung, mit den aktuellen Änderungen zur Vergütung der Zwangsverwalter - Kosten der Zwangsvollstreckung - Muster - Anhang mit einem kommentierten Ausblick auf aktuelle Gesetzesvorhaben o Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung, RegE o Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung missbräuchlicher Ersteigerungen von Schrottimmobilien - Schrottimmobilien-Missbrauchsbekämpfungsgesetz -, RegE o Entwurf eines Gesetzes zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten, RegE Die Autoren sind erfahrene Praktiker, publizistisch ausgewiesen und in der Fortbildung tätig. ...für Anwälte, Kreditinstitute, Versicherungen, Inkassodienste, Schuldnerberatung, Privatwirtschaft und öffentliche Hand, ebenso für Richter, Rechtspfleger und Gerichtsvollzieher - last, but not least: für Studium, Referendariat und Fortbildung! , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen
Preis: 139.00 € | Versand*: 0 € -
Kölner Kommentar Vollstreckung und Vorläufiger Rechtsschutz
Kölner Kommentar Vollstreckung und Vorläufiger Rechtsschutz , Der einzige Großkommentar zum gesamten Vollstreckungsrecht! Mit der zur Vorauflage erweiterten Herausgeberschaft und einem aufgefrischten Autorenteam wurde die 8. Auflage des bewährten einzigen Großkommentars zum gesamten Vollstreckungsrecht überarbeitet und aktualisiert. Neben der Erweiterung des Autorenkreises wird das Werk als Großkommentar für das gesamte Vollstreckungsrecht ab dieser Auflage in die Reihe der „Kölner Kommentare" integriert. Die „Kölner Kommentare" zeichnen sich durch vertiefte wissenschaftliche Erläuterungen zu sämtlichen Fragestellungen der jeweiligen Fachbereiche aus, ohne dabei die Bedürfnisse der Praxis aus dem Blick zu verlieren. Diesem Ansatz folgt der Kommentar „Vollstreckung und Vorläufiger Rechtsschutz" bereits seit über 30 Jahren. Das Werk umfasst neben dem 8. und 11. Buch alle Gesetze, die Berührungspunkte zum Vollstreckungsrecht und zum vorläufigen Rechtsschutz haben, und leitet die Praktikerin und den Praktiker durch die schwierige Aufgabe, die erstrittenen Titel auch erfolgreich umzusetzen. Das gesamte 8. Buch der ZPO inklusive der in der Praxis sehr bedeutsamen Vorschriften zum einstweiligen Rechtsschutz wurde von ausgewiesenen Spezialist:innen kommentiert. Zusätzlich wurden auch die Vorschriften des Abschnitts 4 des 11. Buches der ZPO zu den Europäischen Vollstreckungstiteln nach der Verordnung (EG) Nr. 805/2004 berücksichtigt. Neben den Vorschriften der ZPO werden auch die AVAG, das AUG, Brüssel I und Ia-VO, die EuKoPfVO, die EuMahnVO, die EuVTVO und die EuBagatellVO behandelt. In der Neuauflage werden u.a. folgende gesetzlichen Änderungen berücksichtigt: Gesetz zur Durchführung des Haager Übereinkommens vom 2. Juli 2019 über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen sowie zur Änderung des Zivilprozessordnung, des Bürgerlichen Gesetzbuchs, des Wohnungseigentumsgesetzes und des Gesetzes zur Modernisierung des Strafverfahrens, Gesetz vom 7. November 2022, Inkrafttreten am 12. November 2022 Gesetz zur Verbesserung des Schutzes von Gerichtsvollziehern vor Gewalt sowie zur Änderung weiterer zwangsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften und zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes, Gesetz vom 07.05.2021, Inkrafttreten am 1. Januar 2022 Änderung der Vorschriften zum Kontopfändungsschutz (§§ 850l, 899-910 ZPO), eingefügt durch das Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz, Gesetz vom 22. November 2020, Inkrafttreten am 1. Dezember 2021 Einfügung von § 753a ZPO durch das Gesetz zur Verbessung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht, Gesetz vom 22. Dezember 2020, Inkrafttreten am 1. Oktober 2021 Herausgeber: Prof. Dr. Winfried Schuschke , Vorsitzender Richter am OLG a.D. Prof. Dr. Wolf-Dietrich Walker , Universitätsprofessor an der Justus-Liebig-Universität, Gießen Dr. Martin Kessen, LL.M. (UT/Texas), Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Christoph Thole , Dipl.-Kfm., Universitätsprofessor und Direktor des Instituts für Verfahrensrecht und Insolvenzrecht und des Instituts für Internationales und Europäisches Insolvenzrecht der Universität zu Köln Autoren: Annette Braun , Richterin am LG; Dirk Büch , Vorsitzender Richter am LG; Prof. Dr. Florian Eichel , Ordinarius am Institut für Internationales Privatrecht und Verfahrensrecht an der Universität Bern; Dr. Alfred Göbel , Richter am BGH; Prof. Dr. Christian Gomille , Professor für B&uu , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen
Preis: 279.00 € | Versand*: 0 € -
Weber, Christoph Andreas: Organpflicht und Rechtsdurchsetzung
Organpflicht und Rechtsdurchsetzung , Christoph Andreas Weber analysiert die gesellschaftsrechtlichen Pflichten des Vorstands der Aktiengesellschaft im Hinblick auf Rechtsverstöße mit Unternehmensbezug: Der Vorstand verletzt Pflichten gegenüber "seiner" Gesellschaft, wenn er im Rahmen seiner Tätigkeit selbst gegen Gesetze verstößt (Legalitätspflicht) oder keine hinreichenden Maßnahmen gegen Rechtsverstöße von Mitarbeitern ergreift (Legalitätsdurchsetzungs-pflicht). Aber weshalb ist ein solches Verhalten auch im Innenverhältnis zur Aktiengesellschaft pflichtwidrig, selbst wenn diese davon vielleicht sogar wirtschaftlich profitiert? Das Privatrecht wird hier in den Dienst der Rechtsdurchsetzung im öffentlichen Interesse gestellt. Mithilfe einer rechtsdogmatischen, rechtsökonomischen und in Teilen auch rechtsvergleichenden Methodik zeichnet der Autor ein differenziertes Bild von den Möglichkeiten und Grenzen dieses Ansatzes und seiner Einbettung in die gesellschaftsrechtliche Dogmatik und leistet damit Grundlagenarbeit zur Compliance-Diskussion im Gesellschaftsrecht. , Bücher > Bücher & Zeitschriften
Preis: 159.00 € | Versand*: 0 €
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Ist der Tarifvertrag Gastronomie allgemeinverbindlich?
Der Tarifvertrag Gastronomie ist ein branchenspezifischer Tarifvertrag, der zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften ausgehandelt wird. Er regelt unter anderem die Arbeitsbedingungen, Löhne und Gehälter in der Gastronomiebranche. Ob der Tarifvertrag Gastronomie allgemeinverbindlich ist, hängt davon ab, ob er von der zuständigen Behörde für allgemeinverbindlich erklärt wurde. Dies bedeutet, dass er dann auch für Arbeitgeber gilt, die nicht Mitglied in einem Arbeitgeberverband sind. Die Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrags erfolgt in der Regel, wenn die Tarifvertragsparteien dies beantragen und bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, wie zum Beispiel die Mehrheit der Beschäftigten in der Branche von dem Tarifvertrag erfasst werden. Wenn der Tarifvertrag Gastronomie allgemeinverbindlich ist, müssen sich alle Arbeitgeber in der Branche an die darin festgelegten Regelungen halten, auch wenn sie nicht Mitglied in einem Arbeitgeberverband sind. Dies dient dazu, faire Wettbewerbsbedingungen in der Branche zu gewährleisten und die Arbeitsbedingungen der Beschäft
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Ist ein Tarifvertrag besser?
Ist ein Tarifvertrag besser als individuelle Verhandlungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer? Ein Tarifvertrag bietet klare und einheitliche Regelungen für alle Beschäftigten einer Branche, was für mehr Transparenz und Gerechtigkeit sorgen kann. Zudem können Tarifverträge auch bessere Arbeitsbedingungen und höhere Löhne garantieren. Allerdings können individuelle Verhandlungen mehr Flexibilität bieten und auf die spezifischen Bedürfnisse von Arbeitgeber und Arbeitnehmer eingehen. Letztendlich hängt es von der jeweiligen Situation und den Zielen der Beteiligten ab, ob ein Tarifvertrag besser ist.
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Was geht vor Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag?
Der Tarifvertrag geht in der Regel vor dem Arbeitsvertrag. Tarifverträge werden zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden ausgehandelt und gelten branchenweit für alle Beschäftigten. Arbeitsverträge können individuell zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart werden, dürfen aber nicht im Widerspruch zum Tarifvertrag stehen. Falls ein Arbeitsvertrag günstigere Bedingungen als der Tarifvertrag vorsieht, gelten dennoch die Regelungen des Tarifvertrags. Es ist wichtig, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer die geltenden Tarifverträge kennen und einhalten, um rechtliche Konflikte zu vermeiden.
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Ist der Tarifvertrag Galabau allgemeinverbindlich?
Nein, der Tarifvertrag Galabau ist nicht allgemeinverbindlich. Das bedeutet, dass er nur für diejenigen Unternehmen und Beschäftigten verbindlich ist, die Mitglied in den tarifvertragschließenden Verbänden sind. Unternehmen, die nicht Mitglied sind, können sich frei entscheiden, ob sie den Tarifvertrag anwenden oder nicht. Allerdings kann der Tarifvertrag durch eine Allgemeinverbindlicherklärung der zuständigen Behörde für allgemeinverbindlich erklärt werden, was bedeutet, dass er dann auch für nicht tarifgebundene Unternehmen und Beschäftigte gilt. Dies ist jedoch ein aufwändiger Prozess und nicht bei allen Tarifverträgen der Fall.
Ähnliche Suchbegriffe für Tarifvertrag:
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Zwangsvollstreckung für Anfänger (Heussen, Benno~Damm, Maximilian)
Zwangsvollstreckung für Anfänger , Zum Werk Das Buch vermittelt im Rahmen der Anfängerreihe praktisches Grundwissen über die Abläufe in der Zwangsvollstreckung. Die Lösung der vielfältigen rechtlichen und praktischen Probleme wird durch die klar gegliederte Darstellung, viele Beispiel, übersichtliche Checklisten und den Abdruck wichtiger Formulare erleichtert. Inhalt Voraussetzungen und Vorbereitung der Zwangsvollstreckung Kostenerstattung im Vollstreckungsverfahren (§§ 788, 91 ZPO) Rechtsbehelfe und Rechtsmittel Die zu vollstreckende Forderung Einstellung und Rücknahme von Anträgen Durchführung der Zwangsvollstreckung Insolvenzverfahren Das Ende der Vollstreckung Haftung bei unberechtigten Vollstreckungsmaßnahmen Strafrecht in der Vollstreckung Organisation Verfahren mit Auslandsbezug Vorteile auf einen Blick Mobiliar- und Immobiliarvollstreckung aus einem Guss verständlich und anschaulich reduziert auf das Wesentliche mit den Formularen der neuen ZV-Formular-VO Zur Neuauflage Behandelt werden u.a. die neuen Regeln zum Pfändungsschutzkonto, die Formulare der neuen ZV-Formular-VO (GVZ-Vollstreckungsauftrag, PfÜB-Antrag, Richterliche Durchsuchungsanordnung), die aktuellen Entwicklungen beim elektronischen Rechtsverkehr sowie Pfändungsmöglichkeiten von Corona-, Hochwasser-, Energie- und Hilfszahlungen/-Prämien. Zielgruppe Für Auszubildende, Rechtsanwaltsgehilfinnen und Rechtsanwaltsgehilfen, Rechtsfachwirtschaft, Studierende, Rechtsreferendarinnen und -referendare, angehende Anwaltschaft, Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher. , Bücher > Bücher & Zeitschriften , Auflage: 14., vollständig überarbeitete Auflage, Erscheinungsjahr: 20231009, Produktform: Kartoniert, Autoren: Heussen, Benno~Damm, Maximilian, Auflage: 23014, Auflage/Ausgabe: 14., vollständig überarbeitete Auflage, Keyword: Immobiliarvollstreckung; PfÜB; Inkasso; ReNo; Gehilfen; Pfändung; Gerichtsvollzieher; Vollstreckungsrecht; Forderung; Vollstreckung; Schuldner; Mobiliarvollstreckung, Fachschema: Grundstücksrecht~Sachenrecht~Vollstreckung / Zwangsvollstreckung~Zwangsvollstreckung, Bildungszweck: für die Hochschule, Warengruppe: HC/Recht/Sonstiges, Fachkategorie: Grundstücksrecht (Immobiliarsachenrecht), Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, Seitenanzahl: XXIX, Seitenanzahl: 353, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: C.H. Beck, Verlag: C.H. Beck, Verlag: Verlag C.H. Beck oHG, Länge: 238, Breite: 162, Höhe: 25, Gewicht: 695, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Vorgänger: 2136994, Vorgänger EAN: 9783406750816 9783406687716 9783406652394 9783406620645 9783406575372, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Kennzeichnung von Titeln mit einer Relevanz > 30, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0030, Tendenz: -1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel, WolkenId: 189618
Preis: 49.00 € | Versand*: 0 € -
Automatische Sicherung 30A
Preis: 10.19 € | Versand*: 0.00 € -
Automatische Sicherung 60A
Preis: 11.77 € | Versand*: 0.00 € -
Automatische Sicherung 80A
Preis: 12.56 € | Versand*: 0.00 €
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Wann ist ein Tarifvertrag allgemeinverbindlich?
Ein Tarifvertrag ist allgemeinverbindlich, wenn er von einer Mehrheit der Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften einer Branche unterzeichnet wurde. Zudem muss die zuständige Behörde den Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklären. Dies geschieht in der Regel, wenn die Tarifvertragsparteien nachweisen können, dass eine ausreichende Tarifbindung in der Branche besteht und die Arbeitsbedingungen dadurch flächendeckend verbessert werden. Allgemeinverbindliche Tarifverträge gelten dann für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der betreffenden Branche, unabhängig davon, ob sie Mitglied einer Gewerkschaft oder eines Arbeitgeberverbandes sind. Die Einhaltung der tariflichen Regelungen wird durch die zuständige Behörde überwacht und bei Verstößen können Sanktionen verhängt werden.
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Kann ein Gläubiger Pfändung zurücknehmen?
Ja, ein Gläubiger kann eine Pfändung zurücknehmen, wenn er dies freiwillig tut. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Schuldner eine offene Forderung begleicht oder eine Ratenzahlungsvereinbarung getroffen wird. In solchen Fällen kann der Gläubiger die Pfändung aufheben und die gepfändeten Vermögenswerte freigeben. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der Gläubiger nicht verpflichtet ist, eine Pfändung zurückzunehmen, es sei denn, es liegt ein entsprechendes Abkommen vor. In jedem Fall ist es ratsam, sich mit dem Gläubiger in Verbindung zu setzen und eine Lösung zu suchen.
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Ist 616 BGB im Arbeits -/ Tarifvertrag abbedungen?
Ist 616 BGB im Arbeits- oder Tarifvertrag explizit ausgeschlossen oder abbedungen? Diese Frage bezieht sich auf die Regelung zur Freistellung bei persönlichen Verpflichtungen, wie beispielsweise bei der Pflege von Angehörigen oder der Wahrnehmung von Ehrenämtern. Es ist wichtig zu prüfen, ob im konkreten Arbeits- oder Tarifvertrag eine spezifische Regelung zu diesem Thema enthalten ist. Falls dies der Fall ist, sollte geklärt werden, ob und inwieweit die gesetzliche Regelung des § 616 BGB durch die vertraglichen Bestimmungen abgewichen wird. In vielen Fällen können Tarifverträge oder individuelle Arbeitsverträge spezielle Regelungen enthalten, die die Anwendung von § 616 BGB einschränken oder ausschließen. Es empfiehlt sich daher, die entsprechenden Vertragsunterlagen sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen.
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Welche Kündigungsfrist gilt Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag?
Welche Kündigungsfrist gilt, hängt davon ab, ob im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag eine spezifische Regelung festgelegt ist. Im Allgemeinen gelten die im Arbeitsvertrag vereinbarten Kündigungsfristen, sofern diese nicht gegen geltendes Arbeitsrecht verstoßen. Falls ein Tarifvertrag anwendbar ist, können die dort festgelegten Kündigungsfristen die im Arbeitsvertrag vereinbarten Fristen überschreiben. Es ist daher wichtig, sowohl den Arbeitsvertrag als auch den Tarifvertrag zu prüfen, um die geltenden Kündigungsfristen zu ermitteln. Im Zweifelsfall sollte man sich an einen Rechtsanwalt oder an die zuständige Gewerkschaft wenden, um Klarheit zu erhalten.
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