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  • Kölner Kommentar Vollstreckung und Vorläufiger Rechtsschutz
    Kölner Kommentar Vollstreckung und Vorläufiger Rechtsschutz

    Kölner Kommentar Vollstreckung und Vorläufiger Rechtsschutz , Der einzige Großkommentar zum gesamten Vollstreckungsrecht! Mit der zur Vorauflage erweiterten Herausgeberschaft und einem aufgefrischten Autorenteam wurde die 8. Auflage des bewährten einzigen Großkommentars zum gesamten Vollstreckungsrecht überarbeitet und aktualisiert. Neben der Erweiterung des Autorenkreises wird das Werk als Großkommentar für das gesamte Vollstreckungsrecht ab dieser Auflage in die Reihe der „Kölner Kommentare" integriert. Die „Kölner Kommentare" zeichnen sich durch vertiefte wissenschaftliche Erläuterungen zu sämtlichen Fragestellungen der jeweiligen Fachbereiche aus, ohne dabei die Bedürfnisse der Praxis aus dem Blick zu verlieren. Diesem Ansatz folgt der Kommentar „Vollstreckung und Vorläufiger Rechtsschutz" bereits seit über 30 Jahren. Das Werk umfasst neben dem 8. und 11. Buch alle Gesetze, die Berührungspunkte zum Vollstreckungsrecht und zum vorläufigen Rechtsschutz haben, und leitet die Praktikerin und den Praktiker durch die schwierige Aufgabe, die erstrittenen Titel auch erfolgreich umzusetzen. Das gesamte 8. Buch der ZPO inklusive der in der Praxis sehr bedeutsamen Vorschriften zum einstweiligen Rechtsschutz wurde von ausgewiesenen Spezialist:innen kommentiert. Zusätzlich wurden auch die Vorschriften des Abschnitts 4 des 11. Buches der ZPO zu den Europäischen Vollstreckungstiteln nach der Verordnung (EG) Nr. 805/2004 berücksichtigt. Neben den Vorschriften der ZPO werden auch die AVAG, das AUG, Brüssel I und Ia-VO, die EuKoPfVO, die EuMahnVO, die EuVTVO und die EuBagatellVO behandelt. In der Neuauflage werden u.a. folgende gesetzlichen Änderungen berücksichtigt: Gesetz zur Durchführung des Haager Übereinkommens vom 2. Juli 2019 über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen sowie zur Änderung des Zivilprozessordnung, des Bürgerlichen Gesetzbuchs, des Wohnungseigentumsgesetzes und des Gesetzes zur Modernisierung des Strafverfahrens, Gesetz vom 7. November 2022, Inkrafttreten am 12. November 2022 Gesetz zur Verbesserung des Schutzes von Gerichtsvollziehern vor Gewalt sowie zur Änderung weiterer zwangsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften und zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes, Gesetz vom 07.05.2021, Inkrafttreten am 1. Januar 2022 Änderung der Vorschriften zum Kontopfändungsschutz (§§ 850l, 899-910 ZPO), eingefügt durch das Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz, Gesetz vom 22. November 2020, Inkrafttreten am 1. Dezember 2021 Einfügung von § 753a ZPO durch das Gesetz zur Verbessung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht, Gesetz vom 22. Dezember 2020, Inkrafttreten am 1. Oktober 2021 Herausgeber: Prof. Dr. Winfried Schuschke , Vorsitzender Richter am OLG a.D. Prof. Dr. Wolf-Dietrich Walker , Universitätsprofessor an der Justus-Liebig-Universität, Gießen Dr. Martin Kessen, LL.M. (UT/Texas), Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Christoph Thole , Dipl.-Kfm., Universitätsprofessor und Direktor des Instituts für Verfahrensrecht und Insolvenzrecht und des Instituts für Internationales und Europäisches Insolvenzrecht der Universität zu Köln Autoren: Annette Braun , Richterin am LG; Dirk Büch , Vorsitzender Richter am LG; Prof. Dr. Florian Eichel , Ordinarius am Institut für Internationales Privatrecht und Verfahrensrecht an der Universität Bern; Dr. Alfred Göbel , Richter am BGH; Prof. Dr. Christian Gomille , Professor für B&uu , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen

    Preis: 279.00 € | Versand*: 0 €
  • Weber, Christoph Andreas: Organpflicht und Rechtsdurchsetzung
    Weber, Christoph Andreas: Organpflicht und Rechtsdurchsetzung

    Organpflicht und Rechtsdurchsetzung , Christoph Andreas Weber analysiert die gesellschaftsrechtlichen Pflichten des Vorstands der Aktiengesellschaft im Hinblick auf Rechtsverstöße mit Unternehmensbezug: Der Vorstand verletzt Pflichten gegenüber "seiner" Gesellschaft, wenn er im Rahmen seiner Tätigkeit selbst gegen Gesetze verstößt (Legalitätspflicht) oder keine hinreichenden Maßnahmen gegen Rechtsverstöße von Mitarbeitern ergreift (Legalitätsdurchsetzungs-pflicht). Aber weshalb ist ein solches Verhalten auch im Innenverhältnis zur Aktiengesellschaft pflichtwidrig, selbst wenn diese davon vielleicht sogar wirtschaftlich profitiert? Das Privatrecht wird hier in den Dienst der Rechtsdurchsetzung im öffentlichen Interesse gestellt. Mithilfe einer rechtsdogmatischen, rechtsökonomischen und in Teilen auch rechtsvergleichenden Methodik zeichnet der Autor ein differenziertes Bild von den Möglichkeiten und Grenzen dieses Ansatzes und seiner Einbettung in die gesellschaftsrechtliche Dogmatik und leistet damit Grundlagenarbeit zur Compliance-Diskussion im Gesellschaftsrecht. , Bücher > Bücher & Zeitschriften

    Preis: 159.00 € | Versand*: 0 €
  • Sauerstoffsicherheitsschlauch in verschiedenen Längen
    Sauerstoffsicherheitsschlauch in verschiedenen Längen

    Der Sauerstoffsicherheitsschlauch bietet höchste Sicherheit und Effizienz in der Sauerstofftherapie. Mit beidseitigen Standardanschlüssen ermöglicht er eine sichere Verbindung zu Sauerstoffquellen. Der High-Flow-Schlauch ist für Durchflussraten von bis zu 15 Litern pro Minute ausgelegt und aus hochwertigem, flexiblem PVC gefertigt. Die weichen Anschlüsse sorgen für Komfort, während die gerippten Innenwände knickbeständig sind und eine ununterbrochene Sauerstoffzufuhr gewährleisten. Produktdetails Beidseitiger Standardanschluss High Flow – max. 15 lpm Aus hochwertigem PVC Mit weichen Anschlüssen Flexibel Knickbeständig durch gerippte Innenwände DEHP-frei Längen 2,10 m 4,20 m 7,50 m 10,00 m 15,20 m Lieferumfang 1 Sauerstoffsicherheitsschlauch einer Länge...

    Preis: 0.79 € | Versand*: 4.90 €
  • Stabthermometer mit verschiedenen Motiven
    Stabthermometer mit verschiedenen Motiven

    Stabthermometer mit verschiedenen Motiven · Lustiges Wasserthermometer · mit Befestigungsschnur · mit verschiedenen Motiven · Messung der Wassertemperatur Lustiges Wasserthermometer mit am oberen Ende angebrachten Motiv-Tieren. Besonders geeignet als Wasserthermometer in Kinderpools. Lieferumfang: · Stabthermometer mit verschiedenen Motiven

    Preis: 14.90 € | Versand*: 8.49 €
  • Wann ist ein Gläubiger berechtigt, die Zwangsvollstreckung gegen einen Schuldner einzuleiten, um seine Forderung einzutreiben?

    Ein Gläubiger ist berechtigt, die Zwangsvollstreckung gegen einen Schuldner einzuleiten, wenn dieser trotz Mahnung die Forderung nicht beglichen hat. Zudem muss ein vollstreckbarer Titel vorliegen, wie zum Beispiel ein rechtskräftiges Urteil oder ein vollstreckbarer Vollstreckungstitel. Die Zwangsvollstreckung darf nur durch ein Gericht oder einen Gerichtsvollzieher erfolgen.

  • Welche verschiedenen Möglichkeiten hat ein Gläubiger, um eine offene Forderung bei einem Schuldner einzutreiben?

    Ein Gläubiger kann zunächst versuchen, den Schuldner außergerichtlich zur Zahlung zu bewegen, z.B. durch Mahnungen oder Inkassobüros. Wenn das nicht erfolgreich ist, kann der Gläubiger gerichtliche Schritte einleiten, wie z.B. einen Mahnbescheid oder eine Klage. Als letzte Möglichkeit kann der Gläubiger versuchen, das Vermögen des Schuldners zu pfänden, um die offene Forderung zu begleichen.

  • Ist eine Pfändung eine Zwangsvollstreckung?

    Ist eine Pfändung eine Zwangsvollstreckung? Eine Pfändung ist tatsächlich eine Form der Zwangsvollstreckung. Bei einer Pfändung wird das Vermögen einer Person oder eines Unternehmens durch einen Gläubiger beschlagnahmt, um offene Schulden zu begleichen. Dies geschieht in der Regel aufgrund eines gerichtlichen Beschlusses oder einer Vollstreckungsanordnung. Während einer Pfändung werden bestimmte Vermögenswerte wie Konten, Immobilien oder Fahrzeuge eingezogen, um die Forderungen des Gläubigers zu begleichen. Es handelt sich also um einen rechtlichen Prozess, bei dem Vermögenswerte zur Begleichung von Schulden verwendet werden.

  • Welche Maßnahmen kann ein Gläubiger ergreifen, um ein Urteil gegen einen Schuldner durch Zwangsvollstreckung durchzusetzen?

    Ein Gläubiger kann einen Gerichtsvollzieher beauftragen, um die Zwangsvollstreckung durchzuführen. Der Gerichtsvollzieher kann Vermögenswerte des Schuldners pfänden, wie z.B. Konten, Immobilien oder Fahrzeuge. Der Gläubiger kann auch eine Lohn- oder Gehaltspfändung beantragen, um direkt vom Arbeitgeber des Schuldners Geld einzutreiben.

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  • Hintzen, Udo: Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung
    Hintzen, Udo: Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung

    Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung , Erfolgreiche Zwangsvollstreckung setzt notwendiges Grundwissen voraus sowie vertiefte Kenntnisse der Rechtsgrundlagen und idealerweise Erfahrungen aus der Praxis. Das in zweiter Auflage von Hintzen/Goldbach/Vuia fortgeführte Handbuch vermittelt dieses Wissen für das gesamte Zwangsvollstreckungsrecht. Der Praxisbezug beginnt schon beim Aufbau, der dem Verfahrensablauf bei Zwangsvollstreckung, Zwangs¬versteigerung und Zwangsverwaltung folgt. Ein besonderer Abschnitt Grundstück und Grundbuch führt in die Grundlagen des Sachen- und materiellen wie formellen Grundbuchrechts und der Grundstückbewertung ein. Rechtsbehelfe gegen Maßnahmen der Zwangsvollstreckung werden ebenso behandelt wie die Kosten nach GKG und RVG. Mit zahlreichen Praxistipps und rund 50 Mustern inklusive. Die Inhalte im Einzelnen: - Bedeutung und Vorbereitung der Zwangsvollstreckung - Allgemeine Verfahrensvoraussetzungen, unter besonderer Berücksichtigung der Erfordernisse des Elektronischen Rechtsverkehrs - Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung - Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher - Verfahren zur Abnahme der Vermögensauskunft und Abgabe der eidesstattlichen Versicherung - Pfändung von Forderungen und Rechten - Vollstreckung wegen Herausgabe, Duldung, Unterlassung sowie der Abgabe von Willenserklärungen - Rechtsbehelfe - Grundstück und Grundbuch - Zwangssicherungshypothek - Zwangsversteigerung - Teilungsversteigerung - Zwangsverwaltung, mit den aktuellen Änderungen zur Vergütung der Zwangsverwalter - Kosten der Zwangsvollstreckung - Muster - Anhang mit einem kommentierten Ausblick auf aktuelle Gesetzesvorhaben o Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung, RegE o Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung missbräuchlicher Ersteigerungen von Schrottimmobilien - Schrottimmobilien-Missbrauchsbekämpfungsgesetz -, RegE o Entwurf eines Gesetzes zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten, RegE Die Autoren sind erfahrene Praktiker, publizistisch ausgewiesen und in der Fortbildung tätig. ...für Anwälte, Kreditinstitute, Versicherungen, Inkassodienste, Schuldnerberatung, Privatwirtschaft und öffentliche Hand, ebenso für Richter, Rechtspfleger und Gerichtsvollzieher - last, but not least: für Studium, Referendariat und Fortbildung! , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen

    Preis: 139.00 € | Versand*: 0 €
  • Gabeldichtring Eintreiber in verschiedenen Größen
    Gabeldichtring Eintreiber in verschiedenen Größen

    Gabeldichtring Eintreiber in verschiedenen Größen - Auch ein sehr praktisches Tool für Motorradschrauber ist der Gabeldichtring- oder Gabelsimmering-Eintreiber. Dieses aus hochwertigem verzinkten Stahl gefertigte Werkzeug erleichtert das richtige Einsetzen von Gabelsimmerringen ungemein. Durch das Eigengewicht des Eintreibers wird der jeweilige Dichtring gleichmäßig in das Gabelrohr gedrückt. Kein Schlagen mit dem Hammer mehr nötig auch für Upside-Down-Gabeln geeignet in den Gabelrohr-Durchmessern 37mm, 41mm, 43mm, 45mm , 46/47mm und 48mm erhältlich Wichtiger Hinweis: Da es sich bei diesem Produkt um ein universell einsetzbaren Artikel handelt, ist es wichtig, sich vor dem ersten Gebrauch davon zu überzeugen, dass sich das Produkt ohne Probleme sachgerecht am Motorrad verwenden lässt. Die Maße sind als Skizze bei dem jeweiligen Artikel hinterlegt.

    Preis: 39.99 € | Versand*: 5.99 €
  • Sauerstoffsicherheitsschlauch in verschiedenen Längen
    Sauerstoffsicherheitsschlauch in verschiedenen Längen

    Der Sauerstoffsicherheitsschlauch bietet höchste Sicherheit und Effizienz in der Sauerstofftherapie. Mit beidseitigen Standardanschlüssen ermöglicht er eine sichere Verbindung zu Sauerstoffquellen. Der High-Flow-Schlauch ist für Durchflussraten von bis zu 15 Litern pro Minute ausgelegt und aus hochwertigem, flexiblem PVC gefertigt. Die weichen Anschlüsse sorgen für Komfort, während die gerippten Innenwände knickbeständig sind und eine ununterbrochene Sauerstoffzufuhr gewährleisten. Produktdetails Beidseitiger Standardanschluss High Flow – max. 15 lpm Aus hochwertigem PVC Mit weichen Anschlüssen Flexibel Knickbeständig durch gerippte Innenwände DEHP-frei Längen 2,10 m 4,20 m 7,50 m 10,00 m 15,20 m Lieferumfang 1 Sauerstoffsicherheitsschlauch einer Länge...

    Preis: 2.99 € | Versand*: 4.90 €
  • Sauerstoffsicherheitsschlauch in verschiedenen Längen
    Sauerstoffsicherheitsschlauch in verschiedenen Längen

    Der Sauerstoffsicherheitsschlauch bietet höchste Sicherheit und Effizienz in der Sauerstofftherapie. Mit beidseitigen Standardanschlüssen ermöglicht er eine sichere Verbindung zu Sauerstoffquellen. Der High-Flow-Schlauch ist für Durchflussraten von bis zu 15 Litern pro Minute ausgelegt und aus hochwertigem, flexiblem PVC gefertigt. Die weichen Anschlüsse sorgen für Komfort, während die gerippten Innenwände knickbeständig sind und eine ununterbrochene Sauerstoffzufuhr gewährleisten. Produktdetails Beidseitiger Standardanschluss High Flow – max. 15 lpm Aus hochwertigem PVC Mit weichen Anschlüssen Flexibel Knickbeständig durch gerippte Innenwände DEHP-frei Längen 2,10 m 4,20 m 7,50 m 10,00 m 15,20 m Lieferumfang 1 Sauerstoffsicherheitsschlauch einer Länge...

    Preis: 1.69 € | Versand*: 4.90 €
  • Welche Möglichkeiten stehen einem Gläubiger zur Verfügung, um eine Zwangsvollstreckung gegen einen säumigen Schuldner durchzusetzen?

    Ein Gläubiger kann einen Vollstreckungstitel erwirken, um die Zwangsvollstreckung einzuleiten. Er kann dann verschiedene Maßnahmen wie die Pfändung von Vermögenswerten, die Zwangsversteigerung von Immobilien oder die Lohnpfändung gegen den Schuldner einleiten. Zudem kann der Gläubiger auch die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung verlangen, um Informationen über das Vermögen des Schuldners zu erhalten.

  • Wie beeinflusst die Effizienz der Vollstreckung von Gerichtsurteilen die Rechtsdurchsetzung in verschiedenen Rechtssystemen?

    Die Effizienz der Vollstreckung von Gerichtsurteilen hat einen direkten Einfluss auf die Rechtsdurchsetzung in verschiedenen Rechtssystemen. In Rechtssystemen mit einer effizienten Vollstreckung werden Urteile schnell und konsequent umgesetzt, was die Abschreckung von Rechtsverletzungen erhöht. Ineffiziente Vollstreckung hingegen kann zu einem Verlust des Vertrauens in das Rechtssystem führen und die Bereitschaft zur Einhaltung von Gerichtsurteilen verringern. Dies kann zu einer Schwächung der Rechtsdurchsetzung und einer Zunahme von Rechtsverletzungen führen.

  • Welche rechtlichen Möglichkeiten stehen dem Gläubiger zur Verfügung, um eine Vollstreckung gegenüber einem säumigen Schuldner durchzusetzen?

    Der Gläubiger kann einen Vollstreckungstitel erwirken, zum Beispiel durch ein Urteil oder einen Vollstreckungsbescheid. Anschließend kann er verschiedene Vollstreckungsmaßnahmen wie die Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Schuldners oder die Pfändung von Lohn oder Konten durchführen. Bei Erfolg kann der Gläubiger so seine Forderung durchsetzen.

  • Wie wirkt sich die Vollstreckung von Gerichtsurteilen auf die finanzielle Stabilität von Schuldner und Gläubiger aus?

    Die Vollstreckung von Gerichtsurteilen kann die finanzielle Stabilität des Schuldners beeinträchtigen, da er gezwungen ist, seine Schulden zu begleichen. Für den Gläubiger bedeutet die Vollstreckung, dass er sein Geld zurückbekommt und seine finanzielle Situation verbessert wird. Die Vollstreckung kann jedoch auch zu langwierigen rechtlichen Auseinandersetzungen führen und die Beziehung zwischen Schuldner und Gläubiger belasten.

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