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Produkt zum Begriff Insolvenzverwalter:


  • Über die Notwendigkeit neuer berufsrechtlicher Regelungen für Insolvenzverwalter (Thibaut, Konrad)
    Über die Notwendigkeit neuer berufsrechtlicher Regelungen für Insolvenzverwalter (Thibaut, Konrad)

    Über die Notwendigkeit neuer berufsrechtlicher Regelungen für Insolvenzverwalter , Der Beruf des Insolvenzverwalters spielt für das Insolvenzverfahren eine zentrale Rolle. Dennoch ist die Tätigkeit des Insolvenzverwalters berufsrechtlich nur unvollständig geregelt. Dabei hält die Diskussion um neue berufsrechtliche Regelungen bereits seit vielen Jahren an. Trotz der herausragenden Bedeutung des Insolvenzverwalters für ein erfolgreiches Insolvenzverfahren ist es bisher nicht gelungen, die seit Jahrzehnten bestehende Streitfragen über ein sachgerechtes Auswahlverfahren und konkretere Berufsregularien des Insolvenzverwalters einer konsensfähigen Lösung zuzuführen. Der Autor nimmt zunächst eine umfassende Aufarbeitung der bisherigen Diskussionslage im Schrifttum zur verfahrensrechtlichen Stellung des Insolvenzverwalters und zu dessen Auswahl auch unter Darlegung der bisherigen Rechtsprechung vor. Unter verfassungsrechtlicher Begutachtung der Vorauswahl- und Bestellentscheidung wird eine dogmatisch klarere Neuausrichtung vorgeschlagen. Im zweiten Teil beschäftigt sich der Autor mit den in der InsO enthaltenen berufsrechtlichen Regelungen zum Insolvenzverwalter. Er unterzieht sie insbesondere bezüglich der Berufsaufsicht einem Vergleich mit den Regelungen zu Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern. Dabei spricht sich der Verfasser gegen eine Anwendung des Quellberufsrechts zur Beseitigung der bestehenden Regelungsdefizite aus. Der Autor stellt schließlich fest, dass für eine verfassungsgemäße und zielerfüllende Ausgestaltung der berufsrechtlichen Regelungen des Insolvenzverwalters weitere gesetzliche Konkretisierungen dringend notwendig sind. Nach einer zusammenfassenden Darstellung der aktuell diskutierten Vorschläge zur Neuausrichtung des Berufsrechts für Insolvenzverwalter, insbesondere zu einer möglichen Verkammerung des Berufes, präsentiert der Autor unter Bezugnahme auf seine vorherigen Untersuchungen einen eigenen rechtspolitischen Gestaltungsvorschlag. , Bücher > Bücher & Zeitschriften , Auflage: 1. Auflage, Erscheinungsjahr: 202309, Produktform: Kartoniert, Titel der Reihe: Beiträge zum Insolvenzrecht#68#, Autoren: Thibaut, Konrad, Auflage: 23001, Auflage/Ausgabe: 1. Auflage, Seitenzahl/Blattzahl: 326, Keyword: Insolvenzrecht; Insolvenzverwalter; Verwalterauswahl, Fachschema: Insolvenz - Insolvenzrecht~Wirtschaftsgesetz~Wirtschaftsrecht~Handelsrecht~Unternehmensrecht~Wettbewerbsrecht - Wettbewerbssache, Fachkategorie: Gesellschafts-, Handels- und Wettbewerbsrecht, allgemein, Region: Deutschland, Fachkategorie: Konkurs- und Insolvenzrecht, Text Sprache: ger, Verlag: RWS Verlag, Verlag: RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Länge: 210, Breite: 152, Höhe: 20, Gewicht: 442, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0008, Tendenz: 0, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel, Unterkatalog: Taschenbuch,

    Preis: 78.00 € | Versand*: 0 €
  • Kölner Kommentar Vollstreckung und Vorläufiger Rechtsschutz
    Kölner Kommentar Vollstreckung und Vorläufiger Rechtsschutz

    Kölner Kommentar Vollstreckung und Vorläufiger Rechtsschutz , Der einzige Großkommentar zum gesamten Vollstreckungsrecht! Mit der zur Vorauflage erweiterten Herausgeberschaft und einem aufgefrischten Autorenteam wurde die 8. Auflage des bewährten einzigen Großkommentars zum gesamten Vollstreckungsrecht überarbeitet und aktualisiert. Neben der Erweiterung des Autorenkreises wird das Werk als Großkommentar für das gesamte Vollstreckungsrecht ab dieser Auflage in die Reihe der „Kölner Kommentare" integriert. Die „Kölner Kommentare" zeichnen sich durch vertiefte wissenschaftliche Erläuterungen zu sämtlichen Fragestellungen der jeweiligen Fachbereiche aus, ohne dabei die Bedürfnisse der Praxis aus dem Blick zu verlieren. Diesem Ansatz folgt der Kommentar „Vollstreckung und Vorläufiger Rechtsschutz" bereits seit über 30 Jahren. Das Werk umfasst neben dem 8. und 11. Buch alle Gesetze, die Berührungspunkte zum Vollstreckungsrecht und zum vorläufigen Rechtsschutz haben, und leitet die Praktikerin und den Praktiker durch die schwierige Aufgabe, die erstrittenen Titel auch erfolgreich umzusetzen. Das gesamte 8. Buch der ZPO inklusive der in der Praxis sehr bedeutsamen Vorschriften zum einstweiligen Rechtsschutz wurde von ausgewiesenen Spezialist:innen kommentiert. Zusätzlich wurden auch die Vorschriften des Abschnitts 4 des 11. Buches der ZPO zu den Europäischen Vollstreckungstiteln nach der Verordnung (EG) Nr. 805/2004 berücksichtigt. Neben den Vorschriften der ZPO werden auch die AVAG, das AUG, Brüssel I und Ia-VO, die EuKoPfVO, die EuMahnVO, die EuVTVO und die EuBagatellVO behandelt. In der Neuauflage werden u.a. folgende gesetzlichen Änderungen berücksichtigt: Gesetz zur Durchführung des Haager Übereinkommens vom 2. Juli 2019 über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen sowie zur Änderung des Zivilprozessordnung, des Bürgerlichen Gesetzbuchs, des Wohnungseigentumsgesetzes und des Gesetzes zur Modernisierung des Strafverfahrens, Gesetz vom 7. November 2022, Inkrafttreten am 12. November 2022 Gesetz zur Verbesserung des Schutzes von Gerichtsvollziehern vor Gewalt sowie zur Änderung weiterer zwangsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften und zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes, Gesetz vom 07.05.2021, Inkrafttreten am 1. Januar 2022 Änderung der Vorschriften zum Kontopfändungsschutz (§§ 850l, 899-910 ZPO), eingefügt durch das Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz, Gesetz vom 22. November 2020, Inkrafttreten am 1. Dezember 2021 Einfügung von § 753a ZPO durch das Gesetz zur Verbessung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht, Gesetz vom 22. Dezember 2020, Inkrafttreten am 1. Oktober 2021 Herausgeber: Prof. Dr. Winfried Schuschke , Vorsitzender Richter am OLG a.D. Prof. Dr. Wolf-Dietrich Walker , Universitätsprofessor an der Justus-Liebig-Universität, Gießen Dr. Martin Kessen, LL.M. (UT/Texas), Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Christoph Thole , Dipl.-Kfm., Universitätsprofessor und Direktor des Instituts für Verfahrensrecht und Insolvenzrecht und des Instituts für Internationales und Europäisches Insolvenzrecht der Universität zu Köln Autoren: Annette Braun , Richterin am LG; Dirk Büch , Vorsitzender Richter am LG; Prof. Dr. Florian Eichel , Ordinarius am Institut für Internationales Privatrecht und Verfahrensrecht an der Universität Bern; Dr. Alfred Göbel , Richter am BGH; Prof. Dr. Christian Gomille , Professor für B&uu , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen

    Preis: 279.00 € | Versand*: 0 €
  • Weber, Christoph Andreas: Organpflicht und Rechtsdurchsetzung
    Weber, Christoph Andreas: Organpflicht und Rechtsdurchsetzung

    Organpflicht und Rechtsdurchsetzung , Christoph Andreas Weber analysiert die gesellschaftsrechtlichen Pflichten des Vorstands der Aktiengesellschaft im Hinblick auf Rechtsverstöße mit Unternehmensbezug: Der Vorstand verletzt Pflichten gegenüber "seiner" Gesellschaft, wenn er im Rahmen seiner Tätigkeit selbst gegen Gesetze verstößt (Legalitätspflicht) oder keine hinreichenden Maßnahmen gegen Rechtsverstöße von Mitarbeitern ergreift (Legalitätsdurchsetzungs-pflicht). Aber weshalb ist ein solches Verhalten auch im Innenverhältnis zur Aktiengesellschaft pflichtwidrig, selbst wenn diese davon vielleicht sogar wirtschaftlich profitiert? Das Privatrecht wird hier in den Dienst der Rechtsdurchsetzung im öffentlichen Interesse gestellt. Mithilfe einer rechtsdogmatischen, rechtsökonomischen und in Teilen auch rechtsvergleichenden Methodik zeichnet der Autor ein differenziertes Bild von den Möglichkeiten und Grenzen dieses Ansatzes und seiner Einbettung in die gesellschaftsrechtliche Dogmatik und leistet damit Grundlagenarbeit zur Compliance-Diskussion im Gesellschaftsrecht. , Bücher > Bücher & Zeitschriften

    Preis: 159.00 € | Versand*: 0 €
  • Hintzen, Udo: Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung
    Hintzen, Udo: Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung

    Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung , Erfolgreiche Zwangsvollstreckung setzt notwendiges Grundwissen voraus sowie vertiefte Kenntnisse der Rechtsgrundlagen und idealerweise Erfahrungen aus der Praxis. Das in zweiter Auflage von Hintzen/Goldbach/Vuia fortgeführte Handbuch vermittelt dieses Wissen für das gesamte Zwangsvollstreckungsrecht. Der Praxisbezug beginnt schon beim Aufbau, der dem Verfahrensablauf bei Zwangsvollstreckung, Zwangs¬versteigerung und Zwangsverwaltung folgt. Ein besonderer Abschnitt Grundstück und Grundbuch führt in die Grundlagen des Sachen- und materiellen wie formellen Grundbuchrechts und der Grundstückbewertung ein. Rechtsbehelfe gegen Maßnahmen der Zwangsvollstreckung werden ebenso behandelt wie die Kosten nach GKG und RVG. Mit zahlreichen Praxistipps und rund 50 Mustern inklusive. Die Inhalte im Einzelnen: - Bedeutung und Vorbereitung der Zwangsvollstreckung - Allgemeine Verfahrensvoraussetzungen, unter besonderer Berücksichtigung der Erfordernisse des Elektronischen Rechtsverkehrs - Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung - Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher - Verfahren zur Abnahme der Vermögensauskunft und Abgabe der eidesstattlichen Versicherung - Pfändung von Forderungen und Rechten - Vollstreckung wegen Herausgabe, Duldung, Unterlassung sowie der Abgabe von Willenserklärungen - Rechtsbehelfe - Grundstück und Grundbuch - Zwangssicherungshypothek - Zwangsversteigerung - Teilungsversteigerung - Zwangsverwaltung, mit den aktuellen Änderungen zur Vergütung der Zwangsverwalter - Kosten der Zwangsvollstreckung - Muster - Anhang mit einem kommentierten Ausblick auf aktuelle Gesetzesvorhaben o Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung, RegE o Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung missbräuchlicher Ersteigerungen von Schrottimmobilien - Schrottimmobilien-Missbrauchsbekämpfungsgesetz -, RegE o Entwurf eines Gesetzes zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten, RegE Die Autoren sind erfahrene Praktiker, publizistisch ausgewiesen und in der Fortbildung tätig. ...für Anwälte, Kreditinstitute, Versicherungen, Inkassodienste, Schuldnerberatung, Privatwirtschaft und öffentliche Hand, ebenso für Richter, Rechtspfleger und Gerichtsvollzieher - last, but not least: für Studium, Referendariat und Fortbildung! , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen

    Preis: 139.00 € | Versand*: 0 €
  • Wie stelle ich eine Forderung an einen Insolvenzverwalter?

    Um eine Forderung an einen Insolvenzverwalter zu stellen, musst du zuerst deine Ansprüche und Belege sorgfältig dokumentieren. Dann musst du diese Informationen dem Insolvenzverwalter schriftlich mitteilen, indem du einen Forderungsantrag einreichst. Es ist wichtig, dass du alle relevanten Informationen wie Rechnungen, Verträge oder andere Unterlagen beifügst, um deine Forderung zu unterstützen. Der Insolvenzverwalter wird deine Forderung prüfen und entscheiden, ob und in welcher Höhe sie berücksichtigt werden kann. Es ist ratsam, sich rechtzeitig über die Fristen und Verfahrensweisen zu informieren, um sicherzustellen, dass deine Forderung ordnungsgemäß bearbeitet wird.

  • Was tun wenn die Forderung vom Insolvenzverwalter bestritten wird?

    Was tun wenn die Forderung vom Insolvenzverwalter bestritten wird? In einem solchen Fall ist es wichtig, alle relevanten Unterlagen und Beweise zu sammeln, um die Forderung zu unterstützen. Es kann hilfreich sein, sich rechtlichen Beistand zu suchen, um die eigenen Interessen zu vertreten. Zudem sollte man in engem Kontakt mit dem Insolvenzverwalter stehen und versuchen, eine Einigung zu erzielen. Falls keine Einigung erzielt werden kann, kann der Fall vor Gericht gebracht werden. Es ist wichtig, ruhig und sachlich zu bleiben und die Situation professionell zu handhaben.

  • Wann ist ein Gläubiger berechtigt, die Zwangsvollstreckung gegen einen Schuldner einzuleiten, um seine Forderung einzutreiben?

    Ein Gläubiger ist berechtigt, die Zwangsvollstreckung gegen einen Schuldner einzuleiten, wenn dieser trotz Mahnung die Forderung nicht beglichen hat. Zudem muss ein vollstreckbarer Titel vorliegen, wie zum Beispiel ein rechtskräftiges Urteil oder ein vollstreckbarer Vollstreckungstitel. Die Zwangsvollstreckung darf nur durch ein Gericht oder einen Gerichtsvollzieher erfolgen.

  • Wer ist der Insolvenzverwalter?

    Der Insolvenzverwalter ist eine unabhängige Person, die von einem Gericht bestellt wird, um die Vermögenswerte eines insolventen Unternehmens oder einer insolventen Person zu verwalten. Er oder sie hat die Aufgabe, das Vermögen des Schuldners zu sichern, zu verwalten und zu verwerten, um die Gläubiger bestmöglich zu befriedigen. Der Insolvenzverwalter muss dabei die Interessen aller Gläubiger im Auge behalten und für eine gerechte Verteilung des verfügbaren Vermögens sorgen. Er oder sie ist verpflichtet, die Insolvenzmasse zu inventarisieren, Forderungen zu prüfen und die Insolvenz abzuwickeln.

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  • Zwangsvollstreckung für Anfänger (Heussen, Benno~Damm, Maximilian)
    Zwangsvollstreckung für Anfänger (Heussen, Benno~Damm, Maximilian)

    Zwangsvollstreckung für Anfänger , Zum Werk Das Buch vermittelt im Rahmen der Anfängerreihe praktisches Grundwissen über die Abläufe in der Zwangsvollstreckung. Die Lösung der vielfältigen rechtlichen und praktischen Probleme wird durch die klar gegliederte Darstellung, viele Beispiel, übersichtliche Checklisten und den Abdruck wichtiger Formulare erleichtert. Inhalt Voraussetzungen und Vorbereitung der Zwangsvollstreckung Kostenerstattung im Vollstreckungsverfahren (§§ 788, 91 ZPO) Rechtsbehelfe und Rechtsmittel Die zu vollstreckende Forderung Einstellung und Rücknahme von Anträgen Durchführung der Zwangsvollstreckung Insolvenzverfahren Das Ende der Vollstreckung Haftung bei unberechtigten Vollstreckungsmaßnahmen Strafrecht in der Vollstreckung Organisation Verfahren mit Auslandsbezug Vorteile auf einen Blick Mobiliar- und Immobiliarvollstreckung aus einem Guss verständlich und anschaulich reduziert auf das Wesentliche mit den Formularen der neuen ZV-Formular-VO Zur Neuauflage Behandelt werden u.a. die neuen Regeln zum Pfändungsschutzkonto, die Formulare der neuen ZV-Formular-VO (GVZ-Vollstreckungsauftrag, PfÜB-Antrag, Richterliche Durchsuchungsanordnung), die aktuellen Entwicklungen beim elektronischen Rechtsverkehr sowie Pfändungsmöglichkeiten von Corona-, Hochwasser-, Energie- und Hilfszahlungen/-Prämien. Zielgruppe Für Auszubildende, Rechtsanwaltsgehilfinnen und Rechtsanwaltsgehilfen, Rechtsfachwirtschaft, Studierende, Rechtsreferendarinnen und -referendare, angehende Anwaltschaft, Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher. , Bücher > Bücher & Zeitschriften , Auflage: 14., vollständig überarbeitete Auflage, Erscheinungsjahr: 20231009, Produktform: Kartoniert, Autoren: Heussen, Benno~Damm, Maximilian, Auflage: 23014, Auflage/Ausgabe: 14., vollständig überarbeitete Auflage, Keyword: Immobiliarvollstreckung; PfÜB; Inkasso; ReNo; Gehilfen; Pfändung; Gerichtsvollzieher; Vollstreckungsrecht; Forderung; Vollstreckung; Schuldner; Mobiliarvollstreckung, Fachschema: Grundstücksrecht~Sachenrecht~Vollstreckung / Zwangsvollstreckung~Zwangsvollstreckung, Bildungszweck: für die Hochschule, Warengruppe: HC/Recht/Sonstiges, Fachkategorie: Grundstücksrecht (Immobiliarsachenrecht), Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, Seitenanzahl: XXIX, Seitenanzahl: 353, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: C.H. Beck, Verlag: C.H. Beck, Verlag: Verlag C.H. Beck oHG, Länge: 238, Breite: 162, Höhe: 25, Gewicht: 695, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Vorgänger: 2136994, Vorgänger EAN: 9783406750816 9783406687716 9783406652394 9783406620645 9783406575372, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Kennzeichnung von Titeln mit einer Relevanz > 30, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0030, Tendenz: -1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel, WolkenId: 189618

    Preis: 49.00 € | Versand*: 0 €
  • AMiO Sicherung 03497
    AMiO Sicherung 03497

    Absicherung [A]: 30; Sicherungsausführung: Sicherungsstreifen; Typ: FLAT HSB; Verpackung: Blisterverpackung; Menge: 2; Größe: 42 mm

    Preis: 2.34 € | Versand*: 6.95 €
  • ALCA Sicherung 666000
    ALCA Sicherung 666000

    Mengeneinheit: Stück; Verpackung: Blisterverpackung; Farbe: Blau; Isoliermaterial: Kunststoff; Sicherungsausführung: Maxi-Flachstecksicherung; Stromstärke bis [A]: 60; Gleichspannung bis [V]: 32; Spezifikation: J1888; Produktreihe: Fuse ATM

    Preis: 1.60 € | Versand*: 6.95 €
  • EINPARTS Sicherung EPFH04
    EINPARTS Sicherung EPFH04

    Absicherung [A]: 10; Länge [cm]: 13; Sicherungsausführung: Standard-Flachstecksicherung

    Preis: 2.45 € | Versand*: 6.95 €
  • Wer setzt Insolvenzverwalter ein?

    Insolvenzverwalter werden in der Regel von einem Insolvenzgericht eingesetzt. Dies geschieht, wenn ein Unternehmen zahlungsunfähig ist und Insolvenz anmeldet. Der Insolvenzverwalter übernimmt die Verwaltung des Unternehmensvermögens und die Abwicklung der offenen Forderungen. Er hat die Aufgabe, die Gläubigerinteressen zu wahren und eine möglichst hohe Quote für die Gläubiger zu erzielen. Der Insolvenzverwalter muss unabhängig und neutral handeln und hat eine hohe Verantwortung gegenüber allen Beteiligten.

  • Wer kontrolliert den Insolvenzverwalter?

    Der Insolvenzverwalter wird während des Insolvenzverfahrens von einem Gericht bestellt und unterliegt somit der gerichtlichen Aufsicht. Er muss regelmäßig Berichte über den Fortgang des Verfahrens vorlegen und seine Entscheidungen rechtfertigen. Zudem können Gläubiger, Schuldner oder andere Beteiligte Einwände gegen das Handeln des Insolvenzverwalters erheben und Beschwerde einlegen. Letztendlich obliegt es dem Gericht, die Tätigkeit des Insolvenzverwalters zu überwachen und gegebenenfalls Maßnahmen zu ergreifen, falls Fehlverhalten festgestellt wird.

  • Was prüft der Insolvenzverwalter?

    Der Insolvenzverwalter prüft die finanzielle Situation des insolventen Unternehmens, um festzustellen, ob genügend Vermögenswerte vorhanden sind, um die Gläubiger zu bedienen. Er überprüft die Buchhaltung, um mögliche Unregelmäßigkeiten oder Betrug aufzudecken. Zudem prüft er die Forderungen der Gläubiger, um sicherzustellen, dass sie korrekt sind und angemessen bedient werden können. Der Insolvenzverwalter überwacht auch den gesamten Insolvenzprozess und stellt sicher, dass alle gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden. Letztendlich ist es seine Aufgabe, die Vermögenswerte des Unternehmens zu realisieren und sie gerecht unter den Gläubigern zu verteilen.

  • Welcher Insolvenzverwalter ist zuständig?

    Welcher Insolvenzverwalter ist zuständig? Diese Frage kann nur beantwortet werden, wenn bekannt ist, in welchem Land und in welchem Insolvenzverfahren sich die betreffende Person oder Firma befindet. In Deutschland wird der Insolvenzverwalter in der Regel vom Insolvenzgericht bestellt. In anderen Ländern können die Regelungen und Zuständigkeiten für Insolvenzverwalter unterschiedlich sein. Es ist wichtig, sich an das zuständige Gericht oder die Insolvenzbehörde zu wenden, um Informationen über den Insolvenzverwalter zu erhalten.

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